Überschuss bei der Staatsrechnung 2014

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gab gestern für das Jahr 2014 einen Budgetüberschuss von 180 Millionen bekannt. Dieses Ergebnis, deutlich höher als erwartet, erfüllt mich mit Freude. Der Staat muss seine Aufgaben wahrnehmen und Leistungen erbringen können.

Die Budgetrückweisung der Bürgerlichen erscheint durch diesen Überschuss noch lächerlicher und unverständlicher. Sie steht als das da, was sie von Anfang war: ein Kräftemessen und eine Erinnerung daran, dass der Kanton (leider) eine bürgerliche Mehrheit im Parlament hat. Doch dieses – für den Kanton und die Bevölkerung nachteilige – Muskelspiel ist nun vorbei. Es geht darum, das Entlastungspaket 2016/17 kritisch zu betrachten. Sparprogramme für dieses laufende Jahr zu schnüren, war absolut unnötig. Auch das Budget 2014 war positiv, und die Rechnung ist es mit den 180 Millionen erst recht. Was mir aber Sorgen bereitet, ist die Tatsache, dass durch die Unternehmenssteuerreform II der Bürgerlichen ein Einnahmeloch von wiederkehrenden 60 Millionen Franken entstand. In dieser Rechnung konnte es durch andere Einnahmen kompensiert werden. Mit der USR III drohen erneute Mindereinnahmen. Damit die Effekte der USR II und USR III uns mittel-und langfristig nicht in ein strukturelles Defizit führen, dürfen wir die Finanzen aber nicht ausser Acht lassen. Dabei sind aber weder kurzfristige Sparpakete noch ein Leistungsabbau notwendig. Durch eine Verbesserung der Abläufe können gewisse Kosten eingespart werden, ebenso wie durch die Streichung von unnötigen Ausgaben, wie beispielsweise der Herdprämie. Ein eigentlicher Leistungsabbau darf aber nicht stattfinden. Deshalb erachte ich es als essentiell, das Entlastungspaket unter diesem Aspekt anzuschauen. Kürzungen um 60% von Beihilfen sind nicht angebracht. Ein Leistungsabbau für jene, die über 15 Jahren in Basel wohnhaft sind und Ergänzungsleistungen erhalten (oder knapp nicht), ist nicht vertretbar.

Die Schliessung der Fachstelle für Behinderung erachte ich als fundamentalen Fehler. Dies aus inhaltlichen Gründen und weil das politische Signal völlig falsch ist.

Eine de facto Lohnkürzung um 0.9% für das Staatspersonal erachte ich als nicht adäquat. Bereits durch die Systempflege gab es Änderungen, jetzt diese Versicherungslast auf die Kantonsmitarbeitenden abzuwälzen, erscheint mir als falsch.

Die Debatte beginnt erst, dabei muss die Einnahmenseite auch kritisch untersucht werden.