Bedarfbezogenes Gesundheitswesen ist notwendig

Nachdem der Grosse Rat gestern die Ausformulierung der SP-Initiative für bezahlbare Krankenkassenprämien gut hiess, reichte die SP ein Vorstosspaket ein. Mit diesem Schritt wurde die SP-Initiative zurückgezogen. Eines der Hauptanliegen der Initiative  – eine jährliche Berichterstattung über die regierungsrätliche Tätigkeit–  wurde beinahe einstimmig verabschiedet. Jedoch reicht dies nicht. Es besteht Handlungsbedarf- und Bedarf. Mein Anzug betrifft ein bedarfsgerechtes Gesundheitswesen. Darin spielen sowohl die Spitalplanung, die Strategie der Fachrichtungen wie auch die langfristige Zulassung eine zentrale Rolle. Der Regierungsrat soll darlegen, wie eine regionale bedarfsbezogene Spitalplanung erreicht werden kann und soll entsprechende Schritte in die Wege leiten. Er soll eine Kommission (Kanton, LeistungserbringerInnen, PatientInnen, EpidemiologInnen) schaffen, die bei der Bedarfs­ermittlung miteinbezogen wird. Er soll Massnahmen in die Wege leiten, um sich bereits abzeichnende Mängel – besonders in der Grundversorgung – zu beheben. Zudem soll er weitergehende, auch nach 2016 greifende Massnahmen in die Wege leiten, welche einem unkontrollierten Mengenwachstum entgegenstehen.

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