Interpellationsbeantwortung zum nationalen Finanzausgleich

Am 15.4.2015 wurde meine Interpellation im Grossen Rat mündlich zu meiner Zufriedenheit beantwortet. Im Nationalrat wurde der Ressourcen –und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen 2016-2019 (Geschäft 14 066) behandelt.

Der Kanton Basel-Stadt ist ein Geberkanton, und trägt eine hohe  Zentrumslast. Aufgrund dieser Tatsache scheint es der Interpellantin als wichtig, dass der soziodemographische Lastenausgleich stärker berücksichtigt wird. Ein Antrag der Finanzkommission wurde mit 92 zu 91 Stimmen abgelehnt. Dieser wollte den soziodemographischen Lastenausgleich stärker berücksichtigen.

 

Die Interpellantin steht hinter dem neuen Finanzausgleich aus dem Jahr 2008, wenn dieser alle Faktoren zum Ausgleich der Kantone mitberücksichtigt und dieser nicht zu einem Steuerdumping führt.  Aus diesem Grund bittet die Interpellantin um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

  1. Wie viel bezahlt der Kanton BS an den NFA, wieviel erhält er vom NFA jährlich? Welche Entwicklung war über die Zeit beobachtbar?
  2. Hat sich die Regierung im Hinblick auf die nationalrätliche Beratung mit den Basler NationalrätInnen ausgetauscht? Falls ja, wurden die Konsequenzen der Anträge der Finanzkommission angesprochen?
  3. Die Ablehnung des Antrags der Finanzkommission zur stärkeren Berücksichtigung der Zentrumslasten wurde mit 92 zu 91 Stimmen abgelehnt. (http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4917/459215/d_n_4917_459215_459240.htm) Welche Summe entgeht dem Kanton mit der von Markus Lehmann mitverursachte Ablehnung? (Angenommen der Ständerat hätte ebenfalls zugestimmt)
  4. Mit 95 zu 91 Stimmen wurde der Antrag für die Einführung eines Steuer-Indikators ebenfalls abgelehnt. Welche Auswirkungen hätte die Annahme dieses Antrages für den Kanton Basel-Stadt gehabt?