Legionellen-Vorfall: Meldepflicht und regelmässige Kontrollen


Der jüngste Legionellenausbruch im Kanton Basel-Stadt mit zahlreichen Hospitalisationen und mindestens einem Todesfall hat erneut gezeigt, dass kontaminierte Verdunstungskühlanlagen, aber auch grössere Anlagen im privaten Bereich oder öffentliche Duschen erhebliche Risiken für die öffentliche Gesundheit darstellen können. Bei der Suche nach der Infektionsquelle erschwerte insbesondere das Fehlen einer vollständigen Übersicht über die betroffenen Anlagen die rasche Intervention.

Bereits nach dem Legionellenausbruch von 2017 wurde in Basel festgestellt, dass eine kantonale Meldepflicht aufgrund der bundesrechtlichen Kompetenzordnung nicht eingeführt werden kann. Das Epidemiengesetz sieht jedoch ausdrücklich vor, dass der Bundesrat technische Installationen, die übertragbare Krankheiten verbreiten können, einer Registrierungspflicht unterstellen kann. Von dieser Möglichkeit wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Ein nationales Register würde die epidemiologische Abklärung bei Ausbrüchen wesentlich beschleunigen, den Vollzug vereinheitlichen und einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten. Vergleichbare Meldepflichten bestehen beispielsweise in Deutschland bereits seit mehreren Jahren.  Deshalb fordere ich per Motion eine schweizweite Register und Meldepflicht für Verdunstungskühlanlagen und auch anderen grösseren Anlagen wie beispielsweise Duschen in öffentlichen Anlagen, zur Prävention von Legionellenausbrüchen.