Neue Zollrichtlinien – Marktverkäufe im Dreiland sollen weiterhin möglich sein 


Das Dreiland lebt vom grenzüberschreitenden Leben. So werden in Basel beispielsweise die wunderbaren badischen Spargeln frisch vom Hof an Quartiermärkten verkauft. Klar definierte saisonale Produkte konnten bisher in einem engen Radius von zehn Kilometern bis zu einem bestimmten Gesamtgewicht frei eingeführt werden.

Mit den Änderungen der Zollrichtlinien mit Deutschland und Frankreich scheint das nicht mehr möglich zu sein. Die Aktualisierungen wurden ohne Konsultation unternommen.

Deshalb haben wir interveniert. Auf allen Ebenen.

  • Beat Jans als Regierungspräsident des Kantons Basel-Stadt.
  • Alexandra Dill als Grossrätin.
  • Und ich im Nationalrat.

Nun ist die Antwort des Bundesrates gekommen und diese gibt einen kleinen Hoffnungsschimmer. So schreibt er in seiner Antwort, dass «den Marktfahrenden aus der Grenzzone Vergünstigungen sowie Erleichterungen bei der Einfuhr zukommen» […] Zudem bestünden Mengenbeschränkungen für die abgabenfreie Einfuhr. Wie diese Erleichterungen genau aussehen, liess der Bundesrat offen.  

Ich nehme den Bundesrat beim Wort, sodass das grenzüberschreitende Leben im schönen Dreiland nicht erschwert wird! Sollte dies wider den Aussagen des Bundesrates dennoch geschehen, werde ich erneut aktiv!

Hier geht es zum Geschäft:

21.3186 | Zollrichtlinien sollen Versorgung mit regionalen, nachhaltigen Erzeugnissen im Dreiland nicht erschweren | Geschäft | Das Schweizer Parlament