Aufgabenteilung II – ein Präjudiz für einen Abbau der Prämienverbilligungen?

Die Ergänzungsleistungen sollen neu nur noch durch den Bund, die Prämienverbilligungen nur noch durch den Kanton bezahlt werden. Dies bedeutet für den Kanton Basel-Stadt, dass er rund 20 Millionen mehr bezahlen müsste. Nebst der Kostenverschiebung, birgt diese Aufgabenteilung II die Gefahr, dass sich das Sparen auf dem Buckel der Prämienverbilligungen akzentuieren wird. Aus all diesen Gründen möchte ich mehr und detailliertere Informationen zu den Auswirkungen und habe am 13. Juni 2019 eine schriftliche Anfrage eingereicht.

Schriftliche Anfrage Sarah Wyss (66)
Am 28. September 2018 hat der Bundesrat den Bericht «Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen» präsentiert. Der Bericht kommt zum Schluss, so der Bundesrat, «dass in einer Reihe von Aufgabengebieten, die heute gemeinsam von Bund und Kantonen finanziert werden, eine vollständige oder teilweise Entflechtung vorgenommen werden könnte.» Das Finanzdepartement erhielt einen Auftrag, das Gespräch mit den Kantonen zu suchen. Quelle
Am 3. Juni 2019 wurde über die Medien bekannt, dass unter anderem eine Verschiebung der Zuständigkeiten für Sozialleistungen geplant ist. So sollen die Prämienverbilligungen ganz durch die Kantone finanziert werden, die Existenzsicherung im Rahmen der EL im Gegenzug vom Bund. Die Prämienverbilligung ist für viele Menschen essentiell. Während 2010 die durchschnittliche Belastung im Verhältnis zum Einkommen noch 10% betrug, sind es heute bereits über 14%. Dies ist weit über den bei der KVG-Einführung anvisierten 8%. Das BAG kommt zum Schluss, dass dieser Anstieg auch damit zusammenhängt, dass viele Kantone die Prämienverbilligungen im Zuge von Sparpaketen zusammenkürzten. Dass diese Praxis jedoch nicht im Sinne und Geiste des Krankenversicherungsgesetzes, ja teilweise klar gesetzeswirdig ist, zeigt das Bundesgerichtsurteil im Falle des Kantons Luzern. Die Sparübungen der Kantone werden beim heutigen System aber wenigstens dadurch kompensiert, dass der Bund sich ebenfalls an der IPV-Finanzierung beteiligt und dieser Beitrag jährlich im Gleichschritt mit den Kosten erhöht wird. Ende Juni soll die «Aufgabenteilung II» mit den Kantonen diskutiert und vorentschieden werden.
Die Anfragestellerin stellt fest, dass die geplante „Entflechtung“, nicht nur finanzielle Auswirkungen hat für die Kantone, sondern auch einen verschärften Wettbewerb der Sparmassnahmen auf dem Buckel der Prämienzahlenden mit sich bringen würde. Aus diesem Grund bittet die Anfragestellerin den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
– Wie stellt sich die Regierung generell zur gemeinsamen Finanzierung der Sozialleistungen EL und Krankenkassenprämienverbilligungen zwischen Bund und Kantonen?- Welche operationellen Auswirkungen hätte die Abgabe der EL-Verantwortlichkeit?
– Wie schätzt die Regierung die sozialpolitischen Auswirkungen auf die Transferleistungen bei den Sozialausgaben insgesamt ein?