Der Regierungsrat versuchte sich zu erklären, weshalb der Kanton kein Kaufangebot für das Areal im Klybeck gemacht hat. Die finanziellen Gründen wurden in den Vordergrund geschoben. Der Boden sei sehr belastet und die Entsorgung würde eine „stattliche Summe ausmachen“. Dies wäre bei einem Bau notwendig. Der Regierungsrat könnte aufgrund dieser Tatsache kein preisgünstiger Wohnraum anbieten – ohne Quersubventionierung.
Die Antwort ist absolut unbefriedigend, denn:
- Ohne Kaufangebot (das Angebot hätte auch tiefer sein können aufgrund der zu erwartenden Entsorgung von belastetem Bodenmaterial) ist es nicht nachvollziehbar, dass der Regierungsrat von „Nichtfinanzierbarkeit“ spricht.
- Ohne Kaufangebot kann der Kanton seine Rolle für eine aktive Bodenpolitik nicht wahrnehmen.