Würde Basel brennen?

Stellen Sie sich vor, wenn die Feuerwehr pro Brand entschädigt werden würde…  Hätten wir dann mehr Brände?

Die Corona-Krise hat gezeigt: Die Vorhalteleistungen – als das zur Verfügungstellen von Kapazitäten im Falle eines starken Ausbruches der Pandemie – ist wichtig und wurde sträflichst vernachlässigt. Im aktuellen kranken Gesundheitswesen ist das auch nicht gross verwunderlich. Anstatt um die Gesundheit der Menschen zu kümmern, geht es immer mehr darum, möglichst viele Behandlungen (Fälle) an Land zu ziehen um die Rendite zu erreichen, welche notwendig ist um in den kommenden Jahren Investitionen tätigen zu können. Das aktuelle Finanzierungsmodell setzt die falschen Anreize.

Damit wir längerfristig ein gutes und bezahlbares Gesundheitswesen haben, ist es unabdingbar, dass sowohl auf kantonaler wie auch nationaler Ebene tiefgreifende Massnahmen ergriffen werden. Vergessen wir nicht: Die Ausgaben im Gesundheitswesen bezahlt die Allgemeinheit mit den obligatorischen Krankenkassenversicherungsprämie, durch die Steuern und den Selbstbehalt.

Bedarfsgerechte Planung und Regulierung: Das Gesundheitswesen ist zum Selbstbedienungsladen verkommen. Sie muss künftig wieder im Dienste der Gesundheit und nicht der Rendite stehen. Zulassungsbeschränkungen, bedarfsgerechte Spitallisten und eine Ambulantisierung sind einige Ansätze, welche nun umgesetzt werden müssen. Ein Über-oder Unterangebot gilt es zu vermeiden.

Qualifiziertes Personal: Das Gesundheitspersonal ist das Herz unseres Gesundheitswesens. Deshalb ist es von immenser Bedeutung genügend Fachpersonen auszubilden und sie auch im Beruf zu halten. Zwingend müssen dafür mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt und die Arbeitsbedingungen – gerade für das Pflegepersonal – verbessert werden. Gleichzeitig müssen Lohnexzesse unterbunden werden. Dies durch Lohnbandbreiten oder Lohndeckel.

Finanzierungsmodell: Das heutige Finanzierungsmodell setzt falsche Anreize. Es wird nach Quantität bezahlt. Deshalb fordere ich klar einen Finanzierungsmodelländerung. Künftig muss die Qualität einer Behandlung im Fokus stehen. Die Leistungserbringer müssen sich verpflichten patientenzentriert und interdisziplinär zusammenzuarbeiten. ——–