Lehren aus dem Elektivverbot vom März 2020 ziehen

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Mit der Verordnung des Bundesrates vom 16. März 2020 wurden elektive Eingriffe im Rahmen der bis heute andauernden Covid-Krise verboten respektive stark eingeschränkt. Ob alle Eingriffe und Behandlungen nachgeholt wurden respektive noch nachgeholt werden müssen, ist noch immer unklar, ebenso wie Erkenntnisse zu möglichen Komplikationen oder Folgeerkrankungen. Weit besser untersucht wurden die psychologischen Auswirkungen der Pandemie.
Das damalige Elektivverbot könnte genutzt werden, um eine fundierte Analyse zu lancieren. Damit könnte eine gute Datengrundlage geschaffen werden, welche der Umsetzung des KVG (Art. 39, Abs. 1d) dienlich ist. So könnte herausgefunden werden, welche Eingriffe und Behandlungen ggf. medizinisch nicht notwendig waren (Verdacht der Überversorgung), aber auch welche Konsequenzen Nichtbehandlungen auf die Gesundheit hatten (Tendenz der Unterversorgung). Idealerweise könnte damit eine Grundlage für eine bessere Bedarfsplanung geschaffen werden.
Auf kantonaler Ebene hatte ich dies bereits im August 2020 von der basel-städtischen Regierung gefordert leider aus unterschiedlichen Gründen erfolglos.
Da die Gesundheitsversorgung vor den Kantonsgrenzen keinen Halt macht, soll eine solche Analyse gesamtschweizerisch umgesetzt werden.
Aus diesem Grund habe ich heute eine entsprechende Interpellation eingereicht – diese ergänzt bereits bestehende Bestrebungen.