Motion betreffend freiwilligem Direktabzug überwiesen

Heute wurde im Grossen Rat die Motion betreffend dem automatisiertem freiwilligen Direktabzug der laufenden Steuern vom Lohn behandelt. Die Motion wurde  überwiesen. Unten finden Sie mein Votum, weshalb ich mich für die Motion 15.5219.01 ausgesprochen habe. Es gibt sehr viele Gründe, die für diese Motion sprechen. Ich fange mit der Bevölkerung und mit der gesellschaftlichen Problematik an. Schulden können ein Leben zerstören, Zukunftsaussichten können vernichtet werden. Wenn der Grosse Rat die Möglichkeit hat, dies mit einer einfachen und freiwilligen Art zu verhindern, dann ist es unsere Pflicht, dies zu tun. Dass Schulden selbstverständlich nicht nur auf Steuern beruhen ist klar, aber: ein ganzes Viertel aller Betreibungen sind auf Steuern zurück zu führen. In unserem Kanton vergeht sehr viel Zeit zwischen dem Erhalt des Verdienstes und der Einbezahlung des geschuldeten Steuerbetrags. In dieser Zeit können sich, gerade in einer wirtschaftlich unsicheren Zeit, die Arbeitslage und die Lebenslage eines Menschen verändern. Verliert jemand den Job oder verdient weniger, ist schon die Steuerproblematik da. Die Motion schafft Hilfe auf freiwilliger Basis. Ein weiterer Aspekt ist der finanzielle: Aus den Statistiken des Kantons ist zu entnehmen, dass 2012 über 81 Millionen an Forderungen in Form von eingeleiteten Betreibungen offen waren. Als Vergleich: Beim Entlastungspaket sprechen wir teilweise über einschneidende Massnahmen für die Bevölkerung, die zwei bis drei Millionen Franken einsparen.. Hier aber haben wir ein Potential, das wir als Kanton auch ausschöpfen können und sollen. Denn der Kanton wie auch der Bund haben ein Interesse daran, dass Steuern bezahlt werden. Damit können wir unsere Dienstleistungen anbieten. Die Abwicklung des automatischen freiwilligen Direktabzugs stellt die Unternehmen vor keine unlösbare Aufgabe. Auch wenn der Direktabzug nicht direkt mit der Quellensteuer verglichen werden kann, gibt es dennoch Parallelen. So werden 1/3 der Steuerzahlerinnen quellenbesteuert, der Vorgang ist demzufolge für die Unternehmen nichts Neues. Zudem gibt es bei der Abwicklung von solchen Abzügen ja auch technologische Fortschritte. Denn so wurde die Senkung der Abgeltung für Unternehmen für die Abfertigung von Quellensteuern im Entlastungspaket 2016 von 3% auf 2% begründet. Wir müssen auch über eventuelle Mindereinnahmen für den Kanton sprechen. Die Mindereinnahmen, die durch den Direktabzug als Entschädigung an Unternehmen gehen nämlich. Bei über 81 Millionen an offenen Forderungen erachte ich dass die Mehreinnahmen durch einen freiwilligen Abzug die eventuellen Abzüge mehr als nur wettmachen. Und ich will nicht mit dem finanziellen Aspekt enden, sondern nochmals auf die Baslerinnen und Basler zu sprechen kommen. Es ist in der Motion erwähnt, eine Umfrage, wohl nicht sehr repräsentativ, aber dennoch mit 3200 TeilnehmerInnen, besagt, dass sich 78% de Bevölkerung einen Direktabzug wünschen. Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, diese Motion zu überweisen, um die Schuldenproblematik in den Griff zu bekommen. Dies ist ein pragmatischer Weg, Pragmatismus war ja das Zauberwort von heute Vormittag. Die Motion löst nicht alle Probleme, mit der Überweisung tun wir aber einen wichtigen Schritt. Besten Dank für die Überweisung.