Mehr Transparenz bei Arztsalären mit Interpellation gefordert

(Einreichung der Interpellation: 28.2.18)

Der Verwaltungsrat legt laut §7, 2d des ÖSpG die Personalstrategie, die Anstellungsbedingungen sowie das Einreihungsverfahren in öffentlich-rechtlichen Spitälern fest. Doch die öffentlich-rechtlichen Spitäler sind Unternehmen des Kantons (§2, Abs. 1 ÖSpG) und auch viele Leistungen von Privatspitäler sind auf der Spitalliste (und werden somit OKP finanziert). Um gleiche Spiesse der privaten und öffentlich-rechtlichen Spitälern (Vermeidung von Wettbewerbsnachteil etc.) zu gewährleisten und aufgrund der Tatsache, dass Leistungen via OKP abgerechnet (und verrechnet!) werden können und die Versorgung im Kanton auch durch Privatspitäler gewährleistet wird, bittet die Interpellantin nebst der Information zu den öffentlich-rechtlichen Spitälern auch um Stellungnahme zu den privaten Spitälern, welche im Handelsregister eingetragen sind und welche die jeweiligen Leistungen (teilweise) über die OKP abrechnen.

Auch wenn sich die Interpellantin bewusst ist, dass die Arztsaläre wohl nicht den Hauptteil der Spitalkosten ausmachen, so erscheint ein ausgewogener Salär nicht primär aus Kostengründen sinnvoll, sondern ist auch wichtig für die betriebsinterne  Gerechtigkeit, und um falsche Anreize für Behandlungen zu vermeiden.

Die Interpellantin bittet aus diesem Grund um die Beantwortung folgender Fragen:

Betreffend den öffentlich-rechtlichen Spitälern:

  • In welchen Fachbereichen verdienen ChefärztInnen mehr als einen Bundesratslohn (500‘000CHF)? (inkl. variabler Teil des Salärs). Wie viel davon darf behalten werden, welcher Anteil muss ans Spital weitergegeben werden?
  • Wie wird dies seitens Verwaltungsrat begründet?
  • Hält der Regierungsrat diese Vergütungspraxis für angemessen?

Betreffend den Spitälern, welche auf der basel-städtischen Spitalliste sind (und den Hauptsitz in Basel-Stadt haben) und Leistungen via OKP abrechnen können:

  • Wie hoch ist der Durchschnittslohn der Chefärzteschaft im Besonderen in den Fachbereichen Radiologie, Kardiologie, Gastroenterologie und Urologie in den jeweiligen Spitälern?
  • Wie hoch ist der Lohnbandbreite (vom niedrigsten bis zum höchsten Lohn) bei den Spitälern? Ich bitte um Auflistung mit den jeweiligen Lohnbandbreiten. Falls dies nicht/nur teils möglich ist, wie steht der Regierungsrat dazu diese Angaben als Voraussetzung zur Aufnahme auf die Spitalliste zunehmen? Ich bitte um eine Begründung.