Lehren aus dem Elektiv-Verbot ziehen – der Bund wird aktiv

Mit der Verordnung des Bundesrates vom 16. März 2020 wurden elektive Eingriffe im Rahmen der Covid-Pandemie (erste Welle) verboten oder stark eingeschränkt. Ob alle Eingriffe und Behandlungen nachgeholt wurden, respektive noch nachgeholt werden müssen, ist noch immer unklar, ebenso wie Erkenntnisse zu möglichen Komplikationen oder Folgeerkrankungen.

Nachdem ich noch im Grossen Rat Basel-Stadt erfolglos den Regierungsrat aufforderte, die Auswirkungen zu untersuchen, gibt es nun beim Bund mehr Offenheit. Auch wenn noch unklar ist, wie die Resultate interpretiert werden, hat er eine Analyse in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse daraus sollen noch im Jahr 2021 vorliegen. Dies geht aus der Beantwortung meiner Interpellation hervor.

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213047

Ich werde diese Thematik weiterverfolgen, die Analyse genau studieren und – sofern möglich – auch politische Forderungen daraus extrahieren. Denn jede wissenschaftliche Grundlage, welche unserem Ziel einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung näherkommt, soll miteinbezogen werden – gerade auch von der Politik.