Interpellation neue Strategie der BKB

Meine neuste Interpellation zur BKB und Bank Coop (eingereicht am 3.4.2017)

Die BKB hält neu ¾ der Aktien bei der Tochterfirma Bank Coop. In der Medienmitteilung – 2 Tage nach dem regierungsrätlichen Beschluss der Eignerstrategie – erhöht die BKB damit „ihren Aktienanteil an ihrer börsenkotierten Tochter Bank Coop auf 75,8 Prozent.“ (Quelle: Medienmitteilung BKB, 23.3.17). Die Interpellantin bittet die Regierung – angesichts des neuen BKB-Gesetzes und den Neuheiten bei der BKB um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Die höhere Beteiligung an der Bank Coop wird unter anderem mit der verstärkten Kooperation begründet: „Durch vertragliche Kooperationen innerhalb des Konzerns BKB werden kostenseitige Synergien in der Leistungserbringung erschlossen sowie die Investitions- und Innovationskraft im Konzern gebündelt“ (Quelle: Medienmitteilung BKB vom 23.3.2017)

a) Welchen Nutzen hat die Basler Bevölkerung und Wirtschaft von dieser Aktienkapitalserhöhung sonst noch?

b) Gibt es dadurch auch finanzielle Risiken (Stichwort Staatsgarantie) für dem Kanton Basel-Stadt?

2) In der Eignerstrategie wird ein unternehmerisches Ziel wie folgt beschrieben: die Kredit- und Geldbedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft des Kantons Basel-Stadt befriedigt, dabei sind die besonderen Bedürfnisse der KMUs zu berücksichtigen.“ (Quelle: Eignerstrategie 2017-2021), Im Gesetz über die Basler Kantonalbank wird in §5 genauer festgehalten: „ Die Basler Kantonalbank kann in der Schweiz und in der ausländischen Grenzregion Tochtergesellschaften gründen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder mit anderen Banken strategische Kooperationen eingehen, soweit dies mit ihrem Zweck übereinstimmt sowie entweder im öffentlichen Interesse oder im Interesse der Basler Kantonalbank selbst liegt.“ (Quelle: Gesetz über die Basler Kantonalbank)

a) Inwiefern verfolgt die BKB mit dem erhöhten Aktienanteil dieses Ziel in der Eignerstrategie?

b) Inwiefern verfolgt die BKB den Zweck (§2, Art. 2 und 3) des Gesetzes, der laut §5, Abs. 1 auch für Tochterfirmen gilt?

3) „Die BKB könne nun die eigenen Interessen in einer landesweiten operierenden Bank mit Fokus auf das Privatkundengeschäft besser umsetzen“ (Quelle: Noch BKB-Präsident Andreas Sturm, BaZ vom 24.3.2017)

a) Bitte erläutern Sie detailliert die „eigenen Interessen in einer landesweiten operierenden Bank“ unter dem Aspekt „zunächst die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft (Quelle: Bankengesetz, §2, Abs. 1) zu befriedigen.“

b) Weshalb zieht A. Sturm den Fokus auf das Privatkundengeschäft – zumal im Gesetz explizit die Bevölkerung (Privatkunden) und die KMUs nennt?