Die Kriseninterventionsstation (KIS) soll im USB weiter getrieben werden können

Motion Sarah Wyss (66): Die KIS muss im Akut-Spital bleiben  – Jetzt muss der Kanton handeln – eingereicht am 19.7.2019

Die Kriseninterventionsstelle (KIS), betrieben durch die Universitäre psychiatrische Kliniken (UPK) – eingemietet in Räumlichkeiten des Universitätsspitals Basel (USB) – bietet Menschen, welche sich akut in einer Krise befinden, Platz. Erwachsene erhalten dort Unterstützung in akuten Krisensituationen, sei es bei Schlafstörungen, Ängsten, Suizidgedanken, Depressionen oder in sozialen Notsituationen.

Die Abteilung bietet einen niederschwelligen und entstigmatisierenden Zugang zu psychologischer und psychiatrischer Hilfe an sowie sozialarbeiterische Dienste. Zudem können auf dieser Abteilung weitere Abklärungen getroffen oder aufgegleist werden. Als Aussenstation der UPK bildet sie zudem eine Brücke zwischen somatischer und psychiatrischer Behandlung. Diese Brücke ist besonders wichtig, da eine Mehrzahl der Patientinnen und Patienten eine Komorbidität aufweist. In Fachkreisen ist unbestritten, dass die KIS eine wichtige Funktion wahrnimmt. Durchschnittlich bleiben die PatientInnen 5-7 Tage auf dieser Abteilung. Weiter ist es auch so, dass durch die KIS Folgekosten vermieden respektive reduziert werden können.

Nun musste das USB aufgrund von Bauarbeiten den Vertrag mit der UPK vorsorglich auf Ende 2020 kündigen. Eine Ersatzlösung ist dem Wissen nach von der Motionärin noch keine unterzeichnet worden.

Wie alle Spitäler steht das USB unter Kostendruck. Fürs USB ist es finanziell wenig lukrativ Räumlichkeiten an die UPK zu vermieten, wenn sie dafür nicht angemessen entschädigt werden. Respektive ist es für das USB – gerade auch im Hinblick auf die eher eng bemessen räumlichen Kapazitäten und die anstehenden Bauarbeiten – aus finanzieller Sicht, ein Minusgeschäft die UPK als Mieterin zu haben und den Platz nicht für die Akutsomatik nutzen zu können.  Für die UPK wiederum ist es mit dem aktuellen Tarif kaum möglich Räumlichkeiten zum Marktpreis beim USB zu mieten.

Weil die KIS aus den genannten Gründen eine einzigartige Bedeutung in der psychiatrischen Versorgung der Region Basel hat, bittet die Motionärin den Regierungsrat, für die Leistungsperiode der gemeinwirtschaftlichen Leistungen 2022-2024 (nach Art. 49, Abs. 3 KVG) für die UPK so zu erhöhen, dass sich die UPK zu Marktpreisen in einer akut-somatischen Abteilung beim USB einmieten kann. Durch das Betreiben der KIS soll weder für die UPK noch für die KIS finanzieller Verlust bedeuten. Die Höhe des Betrags  beläuft sich auf einen mittleren sechsstelligen Betrag. Er soll zusätzlich zu den bisherigen GWL an die UPK ausgerichtet werden und für die Betreibung der KIS in den Räumlichkeiten des USB zweckbestimmt sein. Für das Jahr 2021 wird der Regierungsrat gebeten eine Sonderregelung im Sinne der Motionärin zu finden.