Blitzlicht Frühjahrssession 2021

Eine kleine Auswahl von Entscheidungen aus der Frühjahrssession, welche geprägt war von der Corona-Krise und der Covid-19-Gesetz-Debatte.

COVID-19-Gesetz – gemeinsam versucht die Krise zu bewältigen – begleitet von einem unterirdischen Polittheater: Am zweiten Montag der Frühjahrssession fand die längste Debatte der Geschichte im Nationalrat statt. Nach über neun Stunden Gesetzesdebatte, sprachen wir das dadurch notwendige zusätzliche Geld in einem Budgetnachtrag. 12 Milliarden für Härtefälle, Erwerbsersatz, Kinderbetreuung und für die Verlängerung der Kurzzeitentschädigung. Nicht gelungen ist eine Aufstockung der tiefen Löhne bei Kurzzeitentschädigung auf 100%. Auch wurde das in Basel-Stadt gut funktionierende 2/3-Modell (Mieter*in/Vermieter*in) nicht. Nun müssen diese Kosten (teilweise) durch Härtefallgelder bezahlt werden, weil die Mieten einen grossen Teil der Fixkosten ausmachen.
Zudem haben wir 2 Milliarden gesprochen für sanitärische Massnahmen wie Impfpass, Testkits, Impfdosen, Informationskampagnen, Hotlines und weitere notwendige Aufwände. Und das bedeutet dies für Basel-Stadt.

Pflegeinitiative – substanzielle Verbesserung, aber nicht am Ziel – #Klatschenreichtnicht: Der verabschiedete Gegenvorschlag der Pflegeinitiative beinhaltet substantielle Verbesserungen, doch dies alleine reicht nicht, weshalb die Initiative weiterhin wichtig ist und umgesetzt werden muss. Zudem fordere ich einen flächendeckenden #Coronabonus für das Gesundheitspersonal. Ein Anfang hat das Parlament in Basel-Stadt am Mittwoch gemacht. Hier geht es zum Beitrag von SRF, schweizaktuell, in dem ich Stellung dazu nahm.

AP22+ – Geld ohne Inhalt für die Agrarpolitik: Die Bürgerlichen haben die AP22+ sistiert und vertagt. Das Geld für die Agrarwirtschaft wurde dennoch gesprochen.

Verbesserung der psychologischen und psychiatrischen Versorgung:Meine ersten Vorstösse legen einen Fokus – gerade auch in der Corona-Krise – auf die psychiatrische und psychologische Versorgung. Dies nicht zuletzt um auch nachhaltig eine bedarfsorientierte Versorgung zu gewährleisten. Das Gesundheitswesen kennt keine kantonalen Grenzen. Deshalb muss hier gesamtschweizerisch geplant werden.