3.3.2022: Tag des Hörens

Das Hören ist für ein Grossteil dieser Gesellschaft einfach eine Selbstverständlichkeit. Man hört, weil man hört. Daher erstaunt es doch, dass in der Schweiz jede*r Achte*r von Schwerhörigkeit betroffen ist. Dabei schwankt der Schweregrad zwischen leicht und sehr schwer. Diese Menschen sind auf Hörversorgung angewiesen. Ein Hörgerät gehört da zur Grundausstattung, will man vom sozialen und alltäglichen Leben nicht komplett ausgeschlossen sein. Doch gerade hier ist der Knoten. Hinter einem Hörgerät steckt ein hochtechnisches System. Die Preise der Hörgeräte variieren zwar, doch wirklich preisgünstig sind die wenigsten. Die Hörgerätepreise sind sehr unterschiedlich. Inklusive Anpassung können zwei Hörgeräte bis zu CHF 7’000 kosten. Die Kosten einer Versorgung mit Hörgeräten hängen von den Bedürfnissen der Betroffenen ab, aber v.a. auch vom Schweregrad des Hörverlustes. Je höher dieser ist, desto teurer das Gerät – nicht zuletzt auch, weil das Hörgerät in vielen unterschiedlichen Lebenssituationen benötigt wird (Fernsehen, Telefonie, etc.). Bis Mitte 2011 wurden die Betroffenen durch die IV/AHV nach einem 3-stufigen individuellen Abgeltungsmodell entschädigt. Seit 2011 gilt ein einstufiges Pauschalsystem. Das BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen) erhoffte sich zumindest eine Senkung der Preise der Hörgeräteversorgungen durch einen Konkurrenzdruck auf dem Hörgerätemarkt. Gemäss der vom BSV in Auftrag gegebene Studie vom Herbst 2020 trat dies nicht ein. Diese Pauschalabgeltung mag bei schwachen Hörstörungen funktionieren. Ab einer mittleren bis schweren Hörbehinderung ist eine komplexe Versorgung notwendig, um Sprachverstehen überhaupt zu ermöglichen, was hohe Selbstkosten für die Betroffenen mit sich bringt. Schwerhörigkeit ist kein Randphänomen. Diese massive Beeinträchtigung gilt es wo immer möglich zu minimieren. Dass dies einen unkomplizierten Zugang zu Hörgeräten beinhaltet, ist für mich fraglos. Ob nun am 3.3, dem Tag des Hörens, oder an allen anderen Tagen im Jahr: Ich kämpfe weiter für eine inklusive und offene Gesellschaft.

Um dem Problem der hohen Hörgerätepreise auf den Grund zu gehen, habe ich eine Interpellation eingereicht. Sie fordert konkrete Antworten auf folgende Fragen:

1. Wie und durch wen wurde der Wechsel von einem dreistufigen zu einem einstufigen Pauschalmodell wissenschaftlich abgeklärt und begründet? Gibt es entsprechende Berichte und sind diese Berichte zugänglich?

2. Welche Einsparungen haben IV und AHV mit dem Systemwechsel innerhalb der Jahre 2012–2021 – im Vergleich zu den Jahren davor – generiert? 

3. Die Preise für Hochgeräte sind anders als geplant hoch geblieben, und die Betroffenen sind die Leidtragenden. Hat der Bundesrat eine konkrete Vorstellung, wie sich diese Situation nachhaltig verbessern lässt? 

4. Welche Haltung hat der Bundesrat zur Idee, das Pauschalabgeltungssystem nach Schweregraden zu differenzieren und damit eine ungemein höhere Fairness in Sachen Selbstkostentragung bei den Betroffenen zu erreichen?

5. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, auf Seiten der Hersteller und Anbieter auf den Preis einzuwirken (z. Bsp. Preissetzung (z. Bsp. Preissetzungsverfahren im Rahmen des Postulates 19.4380)?

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