Jugendliche wegen Platzmangel im Gefängnis

Gemäss SRF-Recherchen, bestätigt durch die erwähnten Behörden, werden Jugendliche bei akutem Platzmangel nicht in einer geeigneten Institution (Jugendheim oder Jugendpsychiatrie), sondern auch in Gefängnissen untergebracht. Argumentiert wird mit Art. 307, Abs. 1 des ZGB. Die Praxis der zivilrechtlichen Platzierung wurde bereits – u.a. von der Antifolterkommission – stark kritisiert. In Ausnahmesituation würden Obergerichte und sogar das Bundesgericht diese Praxis schützen.

Doch das Wohl der Jugendlichen ist mit dieser Praxis weder gewährleistet, noch ist es vertretbar, dass Jugendliche ohne strafrechtlich relevante Begründung in ein Gefängnis müssen.

Das ist nicht tragbar und muss geändert werden. Aus diesem Grund möchte ich in einem ersten Schritt zusätzliche Informationen vom Bundesrat.

  • Ausmass der Unterbringung in Gefängnissen von Jugendlichen aufgrund Platzmangels
  • Kurz- und mittelfristige Massnahmen, damit solche Unterbringungen nicht mehr vorkommen
  • Anpassungsmöglichkeiten des ZGB

Fragen aus der Interpellation an den Bundesrat. Die Interpellation (siehe unten) wird in der Wintersession 2023 eingereicht.

  1. Wie oft wurden Jugendliche in Gefängnissen untergebracht dargestellt nach Wohnkanton der Jugendlichen ? Wie viele der betroffenen Jugendlichen waren zum Zeitpunkt der Unterbringung unter 16 Jahre alt? Wie lange war die Aufenthaltsdauer der Jugendlichen?
  2. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden diese zivilrechtlichen «Platzierungen» verfügt? Wie oft wurde der Entscheid angefochten? Da es sich um minderjährige Jugendliche handelt: Wer hat den Entscheid angefochten? Wie wird das rechtliche Gehör der Jugendlichen gewährleistet?
  3. Ist eine Unterbringung im Gefängnis einer/s Jugendlichen unter 16 Jahren rechtlich überhaupt zulässig?
  4. Was sind die Gründe, dass die handelnden Kantone und Gemeinden eine Platzierung ausserhalb eines Gefängnisses nicht sicherstellen konnten?
  5. Wie sieht die gesundheitliche Versorgung und sozialpädagogische Begleitung in den jeweiligen Gefängnissen aus?
  6. Was unternehmen die beteiligten Gemeinden und Kantone, um eine Platzierung / Unterbringung ausserhalb eines Gefängnisses sicherzustellen? Welche zusätzlichen Massnahmen sind notwendig, um künftig solche Unterbringungen zu verhindern?
  7. Wie müsste das Gesetz angepasst werden, damit eine Verfügung, welche eine Platzierung in einem Gefängnis (aus nicht strafrechtlichen Gründen) anordnet, verhindert werden kann?