Patient:innensicherheit stärken

Heute ist der Tag der Patient:innensicherheit! In diesem Zusammenhang reiche ich ein Postulat ein, welches die Patient:innensicherheit verbessern soll.
Postulat Sarah Wyss:
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat zur weit verbreiteten Nutzung von Klinikinformationssystemen (KIS) geführt. KIS sind der zentrale Speicher für Gesundheitsinformationen in Spitälern und die Basis für klinische Entscheidungen sowie für elektronische Verordnungen. Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz hat erstmals schweizweit in einer Studie die Effizienz und Fehleranfälligkeit von zwei in der Schweiz gängigen KIS untersucht. Die Studie zeigt, dass mit unsachgemäss konzipierten, implementierten und angewendeten KIS deren Potenzial nicht ausgeschöpft werden kann. Das hat nicht nur einen hohen administrativen Zusatzaufwand zur Folge, sondern es treten gehäuft vermeidbare Fehler auf. Diese wiederum führen zur Schädigung von Patient:innen und können zu Ineffizienz, Frustration, Burnout und sogar zu Second Victim beim Gesundheitspersonal führen.

Insgesamt zeigen verschiedene Studien eindrücklich, dass bei den KIS ein hoher Ressourcenbedarf und -verschleiss und durch ihre hohe Fehleranfälligkeit ein sehr grosses Risiko für die Sicherheit der Patient:innen und des Personals darstellt.

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die gesetzlichen Grundlagen insbesondere von Artikel 58 KVG verbindlich umgesetzt werden können.

  1. Wie können die Leistungserbringer im Gesundheitswesen flächendeckend verpflichtet werden, KIS zu betreiben, die sachgemäss konzipiert und implementiert sind und wirksam angewendet werden können? Welche Möglichkeiten der Verpflichtung gibt es die empfohlenen Massnahmen zur Fehlervermeidung verbindlich umzusetzen?
  2. Wie können sie in Bezug auf die Erfüllung der Vorgaben überwacht und nötigenfalls Unterlassungen sanktioniert werden?
  3. Welche Stakeholder sollen zur Lösung des Problems beigezogen werden, wo und in welcher Form müssen diese zusammenarbeiten, für die Optimierung der Effizienz und Sicherheit der KIS?
  4. Der Bundesrat soll aufzeigen,
    …wie der in der Schweiz herrschende Mangel an Richtlinien oder Standards für Testungen des Systemdesigns im Rahmen der Entwicklung und Implementierung von KIS beheben kann.
    … wo die Zusammenarbeit bereits optimal funktioniert und der ausgewiesene Mehrnutzen für die Sicherheit der Patient:innen und des Personals als Vorbild für die gesamte Gesundheitsversorgung dienen kann.
  5. Der Bundesrat soll prüfen, ob für die Ziele die gesetzlichen Bestimmungen genügen, ob sie zu ergänzen sind oder ob die Ziele auf dem Verordnungsweg verbindlicher umgesetzt werden können.