Careleaver:innen sind junge Erwachsene, welche teilweise oder die ganze Kindheit in Heimen, Wohngruppen, Institutionen oder Pflegefamilien aufgewachsen sind. Mit der Volljährigkeit müssen sie diese Systeme verlassen. Es gibt zahlreiche Lücken. Diese Lücken sollen nun geschlossen werden.
Dieses Postulat fordert den Bundesrat auf, einen Bericht mit möglichen Modellen vorzulegen, wie die Situation der Careleaver:innen in der Finanzierung des Lebensbedarfes während der Ausbildung (bis 25 Jahre) verbessert werden kann. Denn die Unterstützung von Kindern bis zur Beendigung der Erstausbildung ist rechtlich verankert (Art. 276, ZGB). Kinder haben die Möglichkeit, deren Eltern rechtlich zu belangen, wenn diese ihrer Pflicht nicht nachkommen. Dies ist aber vor allem für Careleaver:innen ein Kraftakt, welcher für viele emotional oder logistisch, beispielsweise weil die Eltern im Ausland sind, nicht möglich ist. Gerade für (ehemals) (fremd)platzierte Kinder ist dann oftmals ein Gang zur Sozialhilfe der einzige und letzte Ausweg. Oft entscheiden sich diese jungen Menschen dann dazu, eine Ausbildung zu absolvieren, bei welcher sie schnellstmöglich Geld verdienen, um von der Sozialhilfe loszukommen. Einige Careleaver:innen unterliegen damit in ihrer Ausbildung einer Benachteiligung.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ermöglichen Sie Careleaver:innen die Erstausbildung nach Kompetenzen und Interessen zu absolvieren.
Der Rucksack von Careleaver:innen ist oftmals bereits schwer genug. Der Nationalrat lehnte es ab den Careleaver:innen den gleich grossen Rucksack mit auf den Weg, um dieses Gewicht zu tragen. Das ist sehr bedauerlich – aber wir bleiben dran.