In unsere Zukunft investieren – Schuldenbremse anpassen

Der finanzielle Handlungsspielraum des Bundes wird enger, die Situation ist aber nicht besonders besorgniserregend. Und trotzdem: Wir müssen die bisherige Praxis überdenken. Denn die aktuellen Krise(n) zeigen, dass die Schuldenbremse in dieser Ausgestaltung nicht zukunftsfähig ist. Sie verhindert wichtige Investitionen in die Zukunft. Und genau diese bräuchten wir in ausserordentlichen Zeiten wie diesen, um die Kaufkraft zu stärken und fit zu werden für die Zukunft.

Sparmassnahmen sind derzeit – auch mit der zu erwartenden Zinslage – völlig kontraproduktiv.

2003, als die Schuldenbremse eingeführt wurde, hatte man die Schuldenstabilisierung als Ziel. Doch mit der asymmetrischen Ausgestaltung wurden die Schulden nicht stabilisiert, sondern regelrecht abgebaut. 27.4% des BIP betragen sie aktuell. Und sie sollen mit dem eingeschlagenen Sparkurs weiter abgebaut werden. Das ist nicht sinnvoll. 21.9 Milliarden Überschüsse hat der Bund bis 2019 geschrieben. Während Überschüsse nicht für Zukunftsinvestitionen genutzt werden dürfen, müssen Schulden (u.a. Corona-Ausgaben) abgebaut werden. Diese Asymmetrie, welche der Bundesrat damals bei der Ausgestaltung der Schuldenbremse 2003 gar nicht wollte, soll nun rückgängig gemacht werden.

Mit meiner Motion «Zukunftsfonds» möchte ich, dass vergangene Überschüsse grundsätzlich (mit einem Puffer von 10% des Budgethaushaltes, also rund 8.9 Milliarden) für Zukunftsinvestitionen genutzt werden dürfen. Das bereits gesprochene Geld zu nutzen, für die Stärkung der Kaufkraft und für den Kampf gegen den Klimawandel, ist wichtig. Denn nur so sind wir für die Zukunft vorbereitet und ermöglichen den Menschen, in Zeiten der steigenden Krankenkassenprämien, Mietzinsen und dem allgemeinem Anstieg der Lebensunterhaltskosten weiterhin genügend Geld im Portemonnaie zu haben, um zu leben. Denn die Löhne und Renten kommen dem Anstieg der Preise nicht hinterher.