Schwerhörigkeit darf nicht ausgrenzen

Jede achte Person in der Schweiz ist von Schwerhörigkeit betroffen, dabei schwankt der Schweregrad zwischen leicht und sehr schwer. Bei über 80-jährigen Menschen sind 4 von 5 Personen betroffen.

Die Kosten einer Versorgung von Hörgeräten hängt eigentlich v.a. vom Schweregrad ab. Bis Mitte 2011 wurden die Betroffenen deshalb durch die IV/AHV nach einem 3-stufigen, individuellen Abgeltungsmodell entschädigt. Seit 2011 gilt ein einstufiges Pauschalsystem. Das damals ersehnte Ziel vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Senkung der Preise – trat nicht ein. Vielmehr stieg der hohe Selbstkostenanteil bei qualitativ guten Geräten und bei hohem Schweregrad. Zeitgleich überfluten Billiggeräte den Markt und diese schaden manchmal mehr, als dass sie nutzen.  Diese darf nicht vom Portemonnaie abhängig sein. Bis zu 5’000 Franken müssen Betroffene heute selbst drauflegen. Wer sich dies nicht leisten kann, wird in der sozialen Teilhabe massiv eingeschränkt.

Aus diesem Grund arbeite ich mit dem Schwerhörigen-Verein Nordwestschweiz seit zwei Jahren intensiv daran, den Zugang zu den sogenannten «Hilfsmitteln» (Hörgeräten) zu verbessern. Dafür liegen Vorstösse von mir beim Bundesrat pendent, welche eine bessere Entgeltung bei Schwerhörigkeit fordern, auch unter Berücksichtigung des Qualitätsaspektes.

Die Spirale der Profitmaximierung auf Buckel von hörgeschädigten, ärmeren, meist älteren Menschen muss endlich ein Ende haben!