Teilbezug für Selbstständige zur Verhinderung von Altersarmut 

Als Politikerin treffe ich viele Menschen, welche mit einem Anliegen auf mich zukommen. Ein Anliegen, welches immer wieder an mich herangetragen wird, ist die Altersvorsorge und die Selbstständigkeit. Emilia verlor ihre Stelle und entschied daraufhin, sich selbstständig zu machen. Ihre Pensionskassengelder lagen zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Freizügigkeitskonto. Doch sie hätte nur 15’000 CHF davon gebraucht. Ein Teilbezug auf diesem Konto ist nicht möglich. Sie bezog ihr gesamtes Altersguthaben. Die Selbstständigkeit hat nicht funktioniert. Und sie hat ihr gesamtes Pensionskassengeld verloren. Sie wird die zweite Säule bis zur Pensionierung nicht mehr auffüllen können und wird in enorme finanzielle Engpässe kommen. Dies wäre nicht passiert, wenn sie einen Teilbezug hätte machen können. Doch dies ist unter den aktuellen Umständen nicht möglich. Mir wurde klar: Hier besteht Handlungsbedarf. Aus diesem Grund habe ich heute beim Bundesrat anlässlich der Fragestunde eine Frage eingereicht. 

Nun warte ich gespannt auf die Antwort, um ggf. diese Änderungen anzuregen. 

Meine Frage an den Bundesrat:

«Für die Selbstständigkeit können Vorsorgegelder bezogen werden. Doch viele Firmengründungen gehen wider Erwarten in Konkurs. Allein im Jahre 2019 wurden 220 Mio. Franken von Freizügigkeitskonten bezogen. Ist das Altersguthaben bereits auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen worden, kann – anders als beim Vorbezug für die Wohneigentumsförderung – nur das gesamte Altersguthaben bezogen werden, auch wenn ein kleinerer Betrag ausreichen würde. Würde ein Teilbezug nicht dem Vorsorgeschutz dienen?»