Die Herausforderungen bleiben gross!

Artikel aus dem VPOD-Magazin

Es war ein Paukenschlag, als der Bundesrat «der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses» am 10. Mai mit dem Direktor des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit am zugestimmt hatte. Die Kritik an Herrn Bock war immer wieder spürbar – seitens der Mitarbeitenden, aber auch seitens der Politik. Diesem personellen Wechsel geht jedoch eine jahrelange Geschichte voran. 

2017 bewilligte das Parlament das Programm «DaziT» einstimmig. Doch die Transformation der damaligen Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) war weitaus grösser und wurde schneller vollzogen, als sich das wohl viele vorgestellt haben. Denn nebst der Digitalisierung sollen die beiden Berufsbilder Zöllner:in und Grenzwächter:in zusammengeführt werden. Eine einheitliche Grundausbildung mit Vertiefung in eine der drei Spezialrichtungen Ware (W), Transport (T) und Personen (P) soll ab 2026 die Basis des neuen Berufsbildes werden. Da das Grenzwachkorps dem Militärgesetz unterstellt ist und der Zoll dem Zivilrecht unterstellt wird, braucht es eine gesetzliche Anpassung für solche Veränderungen. Auch sind Zollmitarbeitende bislang grundsätzlich unbewaffnet. Unterschiedliche Lohnklassen, unterschiedliche Arbeitszeiten (Schichtarbeiten), Spesen, andere Altersvorsorgeregelungen, um nur einige weitere Unterschiede zu nennen. Auch die kulturellen Verschiedenheiten sind nicht zu vernachlässigen. All das ist die Aufgabe, vor der wir aktuell stehen.

Zwei Berufsbilder – beides Monopolberufe – zusammenzuführen ist eine Monsteraufgabe. Das war uns auch als Gewerkschaft garanto klar. Es waren während zwei Jahren harzige Verhandlungen, fixe Verhandlungsergebnisse gab es wenige. Einzig die Löhne rund um das neue Berufsbild wurden definitiv. Während die heutigen Grenzwächter:innen zwei Lohnklassen gewinnen, verlieren die Zöllner:innen eine. Dank uns als Gewerkschaft konnten wir eine noch tiefere Einreihung verhindern und zudem eine grosszügige Übergangsregelung aushandeln. 

Während wir im Moment noch die künftigen Arbeitsbedingungen verhandeln, berät das Parlament das neue Zollgesetz, dessen Inhalt unter anderem auch das neue Berufsbild ist. Das Gesetz, aber auch die Art und Weise, wie die Transformation im BAZG vorangetrieben wurde, ohne die Gesetzesberatung abzuwarten, ist hochumstritten. Die Kantone kritisierten beispielsweise am neuen Gesetz die Kompetenzausweitung des Bundes. 

Mit dem Wechsel an der Departementsspitze – auf Ueli Maurer folgte die selbsternannte Sparfüchsin Karin Keller-Sutter – änderte sich aber so einiges. Die Bedenken der Kantone wurden aufgenommen und die Anliegen sollen noch in die laufende Gesetzesrevision einfliessen. Auch unsere Anliegen als Gewerkschaft werden nun endlich ernster genommen. Herausgekommen ist ein solides Verhandlungsergebnis, welches Hoffnung gibt, dass künftig die Anliegen der Mitarbeitenden stärker mitberücksichtigt werden. Im Folgenden die wesentlichen Inhalte:

  • Eine Vereinbarung darüber, dass keine Mitarbeitenden beruflich, karrieretechnisch oder lohnmässig benachteiligt werden, wenn diese keine Waffe tragen möchten. 
  • Verordnungsanpassungen, um mehr Rechtssicherheit betreffend Bewaffnung zu schaffen. Denn für das BAZG war immer klar, dass die Bewaffnung von Zöllner:innen mit dem alten Gesetz (Art. 228) rechtens ist. Dieser Standpunkt des BAZG soll nun in den kommenden Wochen verordnungstechnisch präzisiert werden und die Sicherheit der Mitarbeitenden durch zusätzliche Bedingungen verbessert werden. Trotz dieser Präzisierung wird die Ungleichheit in der Gerichtsbarkeit erst mit der Gesetzesrevision bereinigt werden können. 
  • Eine Abmachung darüber, dass die Sozialpartner künftig bei allen personalrelevanten Fragestellungen frühzeitig und umfassend konsultiert werden. 

Die Transformation bleibt – auch ohne Direktor Bock – eine riesige Herausforderung für uns als Gewerkschaft, aber auch für die Mitarbeitenden.