Mein Vorstoss lässt sich mit dem Titel dieses Blogbeitrags relativ gut zusammenfassen. Der Bundesrat hat nun Stellung bezogen zu meinem Vorstoss und meint: Diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) seien absolut zeitgemäss. Die Beantwortung lässt bei mir so einige Zweifel aufkommen.
Die Antwort ist sackschwach.
Vorneweg: Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf, was in Anbetracht der starken systemischen Fehlanreize schon fast wie ein Hohn klingt. Auch die Grundversorgerspitäler, welche immer öfters in existentielle Finanzierungsprobleme kommen, bewegen den Bundesrat nicht, die Finanzierung zu überdenken.
Die Antworten sind absolut formaljuristisch und wirken, als ob er sie einfach copy-paste aus der Schublade zieht. Die faktische Behauptung, man mache schon etwas zur Besserung, klingt beschwichtigend, bringt weder mir noch dem bestehenden Problem etwas. Und obwohl es zu erwarten war: Das Problem damit lösen zu wollen, in dem man an die Verantwortung der Kantone appelliert, ist jetzt auch nicht sonderlich lösungsorientiert.
Denn es geht um die Versorgungssicherheit – und es geht schlussendlich auch um Kostensteigerungen durch Fehlanreize.
Es ist frustrierend. Das Gesundheitssystem ist komplex, ja. Doch deswegen einfach nichts zu unternehmen, ist dem Bund unwürdig und löst beim besten Willen keine Probleme.
Exkurs DRG in der Schweiz:
Die Schweiz führte die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) 2012, also vor 10 Jahren, ein. U.a. war dies mit der Gesetzesrevision (u.a. Art. 49 KVG) verbunden. Deutschland plant die Finanzierung nun zu überdenken. Eine ebenfalls deutsche Studie meint, dass die DRG-Fallpauschalen «Kostendruck ohne eine systematische Berücksichtigung von Qualität sowie intransparente, rational nicht begründete Umverteilungseffekte in und zwischen Kliniken» erzeugen würden. Die Gesundheitsexpert:innen empfehlen daher «die grundlegende Rückkehr zum „Selbstkostendeckungsprinzip“». Dieses galt in Deutschland bis Anfang der 90er Jahre. Die Fallpauschalen sollten eigentlich für mehr Wettbewerb unter den Spitälern sorgen. Doch: Derzeit herrschen in der Grundversorgung – je nach Region – massive Engpässe (u.a. Notfall). Für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung sind die Kantone verantwortlich, das KVG (Krankenversicherungsgesetz) gibt jedoch klare Rahmenbedingungen vor. Es stellt sich deshalb auch für die Schweiz die Frage, ob ein Fallpauschalensystem der Qualität und auch der Versorgungssicherheit dient. Unter den Engpässen leiden Patient:innen, aber auch die Fachkräfte. Es ist essentiell aus diesem Teufelskreis herauszukommen und eine Finanzierung ohne Fehlanreize zu schaffen.