Freiheitseinschränkende Massnahmen – mehr Rechtssicherheit und mehr Transparenz

Der Bundesrat gibt am 10. März bekannt, dass er die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken möchte. Dies ist sehr begrüssenswert. Was mir etwas fehlt sind Umsetzungsschritte für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Auch in diesem Bereich hat die UNO BRK klare Empfehlungen ausgesprochen. Bereits seit Monaten habe ich gemeinsam mit Fachpersonen und Betroffenen entsprechende Vorstösse erarbeitet und werde diese nächste Woche einreichen. Es betrifft den Umgang mit Zwangsmassnahmen und fürsorgerischer Unterbringung. Hier nahm der Bundesrat zwar die Evaluation und Empfehlungen noch im Dezember 2022 zu Kenntnis, aber es folgte nichts. Das möchte ich nun ändern. Es braucht in einem ersten Schritt Transparenz über die Anwendung – gerade in Alters-und Pflegeheimen. Und gleichzeitig fordere ich einen Aktionsplan.

Hier geht es zum Postulat „Aktionsplan für mehr Rechtssicherheit bei fürsorgerischer Unterbringung, bewegungseinschränkenden Massnahmen und Behandlung ohne Zustimmung“. Dieses fordert:

  • Schaffung einer einheitlichen Regelung der Aufsicht über die kantonale Umsetzung der FU und damit verbundenen Massnahmen zur Gewährleistung der schweizweiten Rechtssicherheit (S. 137, des Schlussberichtes).
  • Abschaffung des Sonderrechts für psychisch kranke Menschen für die gleichen Rechte (S. 138 des Schlussberichtes).
  • Schweizweite Eingrenzung der Anordnungsbefugnisse für eine FU auf eine definierte und qualifizierte Gruppe von Ärzt:innen sowie Einrichtung einer behördlichen oder gerichtlichen Prüfung innert weniger Tage. Als Vorbild kann die kantonale Gesetzgebung von Basel-Stadt genommen werden (Art. 13 KESG) (S. 139 des Schlussberichtes)

Hier geht es zum Postulat „Statistische Erfassung fürsorgerischer Unterbringung, bewegungseinschränkenden Massnahmen und Behandlung ohne Zustimmung“. Dieses fordert endlich Transparenz in Alters-und Pflegeheimen.