Fehler bei der Impfstoffbeschaffung

Die Administrativuntersuchung der Impfstoffbeschaffung bestätigte das, was geahnt wurde. Es gab Fehler! Fehler, welche nicht hätten passieren dürfen. Es wurden Verträge und damit Verpflichtungen ohne Parlamentsentscheide eingegangen. Gemäss Bundesverfassung hat das Parlament aber die Budgethoheit (Art. 165).

Darf so etwas passieren?

Nein .

Kann so etwas passieren?

Jein.

Warum ist es denn geschehen?

Die Impfstoffbeschaffung kann vertraglich nur über die Armeeapotheke abgewickelt werden, weil das BAG nicht über eine Grosshandelsbewilligung verfügt, welche dafür notwendig wäre. Das heisst, das BAG verhandelte die Verträge – die Armee hätte die finanzielle Verantwortung (und damit auch die Überprüfung ob die entsprechenden Kredite vorhanden sind) gehabt. Und alle dachten, die anderen kümmern sich um die Finanzen.

So etwas darf nicht passieren. Auch nicht in einer Krise.

Aber so etwas kann passieren.

Deshalb ist es jetzt wichtig, die Lehren daraus zu ziehen, die Strukturen so anzupassen, dass diese auch krisentauglich sind. Denn die Corona-Krise ist/war nicht die letzte Krise.