Hier geht es zum Vorstoss.
Der jährliche Krankenkassenwechsel im obligatorischen Bereich ist nicht lästig, sondern auch kontraproduktiv. Die Leistungen in der OKP sollten für alle Prämienzahlenden – unabhängig von der Krankenkasse gleich sein.
- Verwaltungskosten, ausgelöst durch den jährlichen Kassenwechsel vieler Prämienzahlenden (rund 1.2% der Gesamtkosten, resp. 20% der Verwaltungskosten – Studie ZHAW), werden dadurch gesenkt. Auch im Prozess der Prämienfestlegung können Kosten eingespart werden. Dies bei Bund, Kantonen und Krankenkassen, welche allesamt in diesem Prozess involviert sind.
- Durch eine Krankenkasse im OKP-Bereich kann die Aufsicht durch den Bund effizienter und besser wahrgenommen werden.
- Weniger Regulierungen: Die Regulierungsdichte im KVG und das KVAG kann um all jene Bestimmungen reduziert werden, welche nur notwendig sind, weil es 50 verschiedene Krankenkassen gibt.
- Die Leistungserbringenden werden administrativ entlastet, da sie nur noch mit einer Krankenkasse verhandeln müssen und nicht mehr mit 50 verschiedenen.
- Die Verhandlungsmacht der Lieferant:innen wird kleiner, da es nicht mehr möglich ist, die Krankenkassen gegeneinander auszuspielen oder unterschiedliche Preise mit den Krankenkassen zu verhandeln. Dies kann den Preis bspw. der Medikamente reduzieren.
Eine Krankenkasse für alle bringt somit einen Mehrwert für Patient:innen, Leistungserbringende, Bund, Kantone und spart auf allen Ebenen Kosten ohne dass die Behandlungsqualität leidet. Aus diesem Grund reiche ich in der Wintersession einen Vorstoss dazu ein.