Mit der Einführung des KVGs wurden 1996 die individuellen Prämienverbilligungen eingeführt. Nachteile der Einheitsprämie, nämlich dass diese unabhängig von den ökonomischen Möglichkeiten liegen und die Bezahlung obligatorisch ist, sollten damit ausgeglichen werden. Mit der Neuausgestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung erfolgte dann 2008 die Änderung in der Finanzierung. Der Bundesbeitrag an der Verbilligung war nicht länger von der Finanzkraft der Kantone abhängig, sondern beträgt seither 7.5% der Bruttokosten der OKP. Die Kantone ergänzen dann diesen Beitrag nach eigenem Gutdünken.
Doch längst nicht alle Kantone kommen ihrer Pflicht nach. Im Gegenteil: Einige Kantone missbrauchten diese Änderung, um Sparübungen auf dem Buckel der Prämienzahlenden zu machen. Leidtragende sind die Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen, welche einen horrenden Anteil ihres Einkommens für die Kopfprämie ausgeben müssen. Aufgrund der hohen Prämienbelastung wählen zudem immer mehr Leute die maximale Franchise, was einige ohne Polster und Reserven in ein finanzielles Dilemma bringt, wenn sie zur Ärztin gehen sollten. Auch ist die Belastung für chronisch kranke Menschen mit dem Selbstbehalt und weiteren Out-of-pocket-Ausgaben besonders hoch.
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir mögen vielleicht ein gutes Gesundheitswesen haben. Aber unser Finanzierungsmodell ist eines der asozialsten weltweit.
Es ist deshalb unerlässlich, dass wir die Haushalte entlasten und die Finanzierung der steigenden Kosten fairer verteilen.
Auch ist es deshalb unerlässlich, dass wir klare Regelungen aufstellen um dem kantonalen Flickenteppich der Prämienverbilligungen ein Ende zu setzen.
Und genau deshalb braucht es die Prämienentlastungsinitiative der SP: Die selbst zu bezahlenden Prämien dürfen nicht mehr als 10% des verfügbaren Einkommens ausmachen.
Ebenfalls unterstützenswert ist der in der SGK-N geschmiedete Kompromiss. Er lässt den Kantonen mehr Freiheit, gibt aber gleichzeitig klare Rahmenbedingungen vor, wie hoch der Anteil der Verbilligungen sein muss. Dem unsäglichen Verhalten gewisser Kantone kann damit ein Riegel geschoben werden. Es wird damit nicht mehr möglich sein, den Bundesanteil der Prämienverbilligungen vom Bund zu kassieren und die kantonalen Finanzen zu sanieren auf dem Buckel der Prämienverbilligungen.
Ich unterstütze aus diesem Grund die Initiative wie auch den Kompromiss der Kommission, und lehne die Minderheiten aus der Ecke der SVP ab. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(es gilt das gesprochene Wort vom 15. Juni 2022 im Nationalrat)