Fehlgeleiteter Vorschlag zum Corona-Schuldenabbau

Der Bundesrat stellte erwartungsgemäss seine Pläne vor, wie er gedenkt, das Finanzhaushaltsgesetz anzupassen, um einen gesetzeskonformen Umgang mit den Corona-Schulden zu finden. Vorauszuschicken gilt es hierbei, dass das Zusammenkommen der Höhe dieser «Schulden» auf dem Amortisationskonto höchst spektakulär ist. So geschah die Abbuchung der ausserordentlichen Ein- und Ausgaben sehr arbiträr. Es dünkte einem schon fast, dass die Verbuchung der corona-bedingten Ausgaben nach dem Motto «schwarze Null» geschah. Das heisst, zuerst alles ordentlich abzubuchen, bis die Schuldenbremse erreicht ist. Danach alles als ausserordentlich abbuchen, da diese Ausgaben nicht schuldenbremserelevant sind. Dieses Motto kam beim Budget 2022 besonders stark zum Vorschein. Und es zeigt in erster Linie: Die Schuldenbremse ist kein adäquates finanzpolitisches Instrument für die heutige Zeit.

Wir müssten heute mit massiven Ausgaben und Investitionspaketen die drei grossen Herausforderungen unserer Zeit angehen: Die Bekämpfung des Klimawandels, das Vorantreiben der Digitalisierung und der Umgang mit der demographischen Entwicklung der Gesellschaft (Altersvorsorge, Gesundheitswesen). Wir belasten die künftige Generation nicht mit «Schulden» sondern mit fehlenden Investitionen in die Zukunft.

Stattdessen halten wir an einem finanzpolitisch falschen Gedanken fest. Wir verteufeln Schulden, anstatt diese als Investition in unsere Zukunft zu sehen. Dies obwohl der Bund in den letzten Jahren rund 25 Milliarden abgebaut hat und seit 20 Jahren frischfröhlich Steuern fürs Kapital zu senken versucht – der letzte Streich war der Versuch die Stempelsteuer abzuschaffen.

Der Vorschlag zur Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) ist völlig fehlgeleitet. Vereinfacht gesagt, nimmt er ausserordentliche Nationalbankgewinne, verrechnet diese mit dem Amortisationskonto, und nimmt noch die gesamten Überschüsse vom Ausgleichskonto und tilgt damit „Schulden“. Aber die ausserordentlichen Nationalbankgewinne fehlen dann anderswo! Man hätte auch einfach das Ausgleichskonto mit dem Amortisationskonto verrechnen können. Damit wäre man die Thematik der Corona-Schulden los geworden, ohne die ausserordentlichen Nationalbankausschüttungen unnötigerweise in «Corona-Schulden» fliessen zu lassen. Wir hätten diese etwa für die AHV brauchen können! Es sollen keine SNB-Gewinne in den Schuldenabbau fliessen! Gerade in Zeiten der Negativzinsen ist das absolutes hanebüchen. Und die Überschüsse aus den Unterjährigen Rechnungsabschlüssen zu nehmen, nimmt uns den finanziellen Handlungsspielraum.

Schade, hat der Bundesrat die Lehren aus Corona nicht gezogen und fundamentale Änderungen in der Finanzpolitik vorgeschlagen! So bleibt alles beim Status Quo – eine verpasste Chance. Doch wir als Parlament haben noch die Chance das Ruder herum zu reissen. Nutzen wir die Chance!