Während sechs Jahren (bis Oktober 2021) durfte ich tagtäglich erleben, wie unterstützend die gemeinschaftliche Selbsthilfe wirkt. Ich war Geschäftsführerin der Stiftung Selbsthilfe Schweiz.
Schweizweit gibt es über 2’500 Selbsthilfegruppen zu über 260 Themen, Selbsthilfeorganisationen, Fachorganisationen und Einzelpersonen ermöglichen dies. Und das ist wichtig.
Deshalb wäre es nur folgerichtig die gemeinschaftliche Selbsthilfe auch rechtlich zu verankern. Seit 20 Jahren werden immer wieder Versuche unternommen. Ich unternehme – nach Abgabe meiner damaligen Stelle – einen erneuten Versuch. Die Forderung wird von Mitgliedern der Parteien glp, Mitte, Grünen, EVP unterstützt! Der Bundesrat hat am 23. Februar kommuniziert, dass er die rechtliche Verankerung nicht will. Die Begründung ist schwach. Er kommuniziert keinen Grund – ausser, dass die Förderung der Selbsthilfe auch in kantonaler Kompetenz liegt. Dies ist schlicht falsch. Es gelten hier nämlich geteilte Kompetenzen und Zuständigkeiten.
Der Bundesrat will die Gesundheitskompetenz stärken. Der Bundesrat will die Gesundheitskosten senken. Und dennoch lehnt er es ab, wissenschaftlich bewiesen funktionierende Massnahmen wie die gemeinschaftliche Selbsthilfe rechtlich zu verankern. Ich habe dafür schlicht kein Verständnis mehr. Ich werde deshalb im Nationalrat für die Überweisung der Motion kämpfen – gemeinsam mit den Bündnispartner:innen.