(Motionstext von Sarah Wyss, wird in der Frühjahrssession 22 eingereicht)
Aktuell hängt der Bezug von stationären Leistungen über die Volljährigkeit hinaus (Verbleib in Institution oder Pflegefamilie) stark vom Wohnort der Betroffenen, wie auch von den kantonalen und kommunalen Gesetzen resp. Umsetzungsverordnungen ab. Aber auch nationalen Gesetzesgrundlagen (IV, ZGB, PAVO, JStG) sind entscheidend. Leidtragende dieses kantonalen Flickenteppichs sind die Betroffenen, deren Unterbringung nach Volljährigkeit oftmals unklar und mit grossen administrativen Hürden verbunden ist. Damit ist die Chancengleichheit unter den Careleaver:innen nicht gewährleistet. Weiter kommt noch die Pflicht zur Kostenbeteiligung an den Unterbringungskosten bzw. der Bezug von Sozialhilfe als erschwerender Faktor hinzu.
Der Bundesrat wird beauftragt, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, damit das Ende der Leistungen im Bereich der
Unterbringung von volljährigen Heim- und Pflegekindern sich künftig am Unterstützungsbedarf und nicht länger an einer Altersgrenze oder dem Ende einer Ausbildung festgemacht wird.