Aufsicht über Krankenkassen verstärken

Die Leistungserbringenden werden nach unterschiedlichen Kriterien bewertet u.a. nach den wzw-Kriterien (wirksam, zweckmässig, wirtschaftlich). Die Aufsicht dieser erfolgt über die Krankenkassen, aber auch über den Kanton.

Die Krankenkassen können entscheiden, ob sie eine Behandlung für wzw-konform befinden. Im härtesten Fall kann das dazu führen, dass Behandlungen nicht getätigt werden können, weil die Versicherung diese nicht bezahlt. Natürlich leben wir in einem Rechtssystem und bei ungerechten Entscheidungen kann Beschwerde eingelegt werden. Nur: Bei der Gesundheit kommt ein korrigierender Entscheid manchmal zu spät. Umso wichtiger ist es, dass der Bundesrat seiner Aufgabe, der Aufsicht der Krankenkasse, seriös nachkommt. Jährlich werden die Tätigkeitsberichte veröffentlicht. Darin werden zahlreiche Statistiken abgebildet und die Interventionen des BAGs bei Missachtung der drei aufsichtsrechtlichen Kriterien (Solvenzquote, Combined Ratio und die Höhe der Rückstellungen pro versicherte Person) genannt. Nicht transparent ausgewiesen werden hingegen folgende Inhalte:

  • Anzahl durchgeführte Audits und die daraus resultierenden Massnahmen und Sanktionen (abgestuft nach Schweregrad)
  • Anzahl Betriebsbewilligungsentzüge und die Gründe dafür
  • Hinweise zu Krankenkassen, welche die Kostenübernahme von Behandlungen verweigerten/ gerichtlich anfochten und damit gravierende medizinischen Folgen (bsp. frühzeitiger Tod) in Kauf nahmen und die Sanktionen seitens BAG gegenüber diesen Krankenkassen

Deshalb bitte ich den Bundesrat, mit der Beantwortung meiner neueste Anfrage Licht ins Dunkel zu bringen und die oben genannten Inhalte für die Jahre 2016 bis 2020 offenzulegen. Falls dies aufgrund des geltenden Rechts derzeit nicht möglich ist, bittet ich um Erläuterungen, weshalb dem so ist und ggf. welche gesetzlichen Anpassungen dafür notwendig wären.