Was ist gute Qualität im Gesundheitswesen?

Was ist gute Qualität im Gesundheitswesen?

Ich glaube wir sind uns einig. Wir wollen alle eine gute Qualität im Gesundheitswesen. Doch was ist eine gute Qualität in der Medizin und in der Pflege? Überleben? Keine Schmerzen? Gesund sein?

Diese Frage lässt sich so einfach nicht beantworten. Und deshalb ist die Qualitätsmessung auch eine grosse Herausforderung.

Wir alle fänden es wohl angebracht, die Qualität zu entgelten und nicht die Quantität – sei es in Form von Zeittarif oder einer Fallpauschale. Denn beide Systeme bergen finanzielle Fehlanreize. Und deshalb müssen beide Systeme von Regulatoren begleitet werden. Wenn wir künftig die Qualität anstelle der Quantität entgelten möchten, dann brauchen wir messbare Qualität. Es gibt zahlreiche Konzepte der sogenannten «value based healthcare». Eines davon sind die sogenannten PROMS («patient-reported outcome measures»). Sie fördern eine patientenorientierte Behandlung, erfordern aber eine Fehlerkultur und sind heutzutage noch nicht in allen Bereichen umsetzbar.

Die Qualität im Gesundheitswesen beschäftigt mich seit Jahren. Nachdem auf nationaler Ebene meine Forderungen, die PROMs verpflichtend einzuführen, vom Bundesrat eher abschlägig beantwortet wurde, wage ich einen neuen Versuch: Ich nehme die neu gegründete Qualitätskommission in die Pflicht. Ich fordere, dass es hier endlich vorwärts geht.

(Interpellation Sarah Wyss, welche in der Frühjahrssession 2022 im Nationalrat eingereicht wird)

Gemäss KVG, Art. 58 hat die Qualitätskommission (EQK) die Arbeit aufgenommen und es wurden ihr bereits Aufträge gegeben. Aus der Interpellationsbeantwortung PROMs (21.3656) geht hervor, dass sich der Bundesrat in Sachen value based healthcare auf Art. 58 und auch auf die EQK stützt. Doch seither wurde es sehr ruhig rund um die Qualitätsmessung und um die/ deren Weiterentwicklung. Gemäss der Website des BAG (Quelle) legt der Bundesrat alle vier Jahre die zu erreichenden Ziele im Hinblick auf Qualitätsentwicklung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung fest (Art. 58 KVG). Grundlage für die Vierjahresziele und die Jahresziele der EQK ist die Qualitätsstrategie des Bundesrats, die gemäss der Website in Vorbereitung war (Stand 12.4.2021).

Aus diesem Grund bittet die Interpellantin den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Liegt die Qualitätsstrategie des Bundesrats inzwischen vor, welche die Grundlage für die Vierjahresziele und Jahresziele der EQK bildet? Falls Nein, was sind die Gründe für die Verzögerung und wie beeinträchtigt dies die Arbeiten der EQK?
  2. Welche Rolle spielen bei dieser systematischen Messung die value based healthcare Konzepte (u.a. PROMs) in der Qualitätsstrategie des Bundesrates und den Qualitäts-Messungen im Auftrag der EQK?  Wie sieht der Austausch und die Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern aus, welche auf diesem Feld bereits praktische Erfahrungen haben?
  3. Wie sieht der weitere Zeitplan für die angekündigte Bestandsaufnahme und für das Konzept (2021-2023) aus?
  4. Am 27.2.22 lief die Antragsfrist für die Unterstützung von Projekten durch die EQK aus, wie viele Projekte wurden eingereicht?

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