Für eine bedarfsgerechte, interkantonale Spitalplanung

Dass Grenzen in vielerlei Hinsicht herausfordernd sein können, ist innerhalb der Linken eine ziemlich weit verbreitete Ansicht. Die Pandemie hat uns in dieser Hinsicht bestärkt. Waren doch die Grenzschliessungen im allerersten Lockdown etwas sehr Bedrückendes. Vor allem aber sind Grenzen – ob kantonal oder national – ein sehr hindernder Faktor, gerade auch wenn es um Gesundheitspolitik geht. Das zeigt sich bei unserer kantonalen Spitalplanung exemplarisch. Denn die Gesundheitsversorgung findet längst über die Kantonsgrenzen hinweg statt. Die Anzahl ausserkantonaler Hospitalisierungen nahmen stets zu und steigen weiter an. So lassen sich beispielsweise 40% der Unterbaselbieter:innen im Kanton BS behandeln und deren 10% in der übrigen Schweiz. Oder: 15% der im Kanton ZH behandelten Personen stammen aus einem anderen, zumeist angrenzenden Kanton. 

Die Kantone müssen also bei der Planung der Listenspitäler überkantonal denken und ausserkantonale Patient:innen mitberücksichtigen. Dies kann zu einer Aufrüstung der Spitäler führen, welche oftmals in einer Überversorgungsstruktur endet. Somit verkomplizieren wir eine bedarfsgerechte Spitalplanung und erhöhen letztendlich auch die Gesundheitskosten künstlich. Eine gemeinsame, überregionale Spitalplanung könnte hier Abhilfe schaffen. Deshalb fordere ich mittels einer Motion, dass eine gemeinsame interkantonale Spitalplanung im stationären Bereich für die Kantone zur Pflicht wird.