Was für ein historischer Erfolg. Die Pflegeinitiative wurde durch Volk und Stände angenommen. Das ist ein Riesenerfolg für das Schweizer Pflegefachpersonal. Die Arbeit im Parlament steht aber noch bevor. Es müssen nun griffige Gesetzesanpassungen für bessere Arbeitsbedingungen her. Ein Vorschlag für die Ausbildungsoffensive liegt bereits vor, dieser soll nun rasch umgesetzt werden.
Im Gesundheitswesen mangelt es nebst dem Pflegepersonal auch an Ärztinnen und Ärzten. Dies, weil wir viel zu wenige ausbilden. Eine Ausbildung ist teuer. In den letzten Jahren wurden die Anzahl Studienplätze zwar erhöht, aber das genügt nicht. Ein weiteres ungelöstes Problem ist die Ausbildung vor Ort. Diese müssen bei Leistungserbringern erbracht werden. Doch seit der neuen Spitalfinanzierung (2012) besteht die Gefahr, dass die Spitäler bei den Weiterbildungen der Ärzteschaft sparen. Dies sofern nicht genügend Unterstützung über gemeinschaftliche Leistungen von den jeweiligen Trägerschaften respektive den unterstützenden Standortkantonen geleistet wird. Auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektor:innen (GDK) war sich dieser Herausforderung bewusst. Bereits 2014 hat die GDK deshalb eine Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung (WFV) verabschiedet. Die Vereinbarung konnte noch nicht in Kraft treten, obwohl der Fachkräftemangel absehbar ist. Um hier ein wenig Druck auszuüben und den nun breit abgestützten Forderungen der Pflegeinitiative Nachdruck zu verleihen, werde ich beim Bund interpellieren und folgende Fragen stellen:
1) Bislang haben nur 16 Kantone die Vereinbarung unterzeichnet. Sind dem Bundesrat die Gründe dafür bekannt? Befinden sich die noch ausstehenden Kantone (BL, FR, JU, NE, NW, SZ, TI, UR, VS) in einem aktiven Ratifizierungsprozess?
2) Welche Möglichkeiten hat der Bund, um die Kantone zu motivieren, die Vereinbarung zu ratifizieren?
3) Welche Möglichkeiten (Gesetzesanpassungen, etc.) sieht der Bundesrat, um die Kantone gemäss Inhalt der WFV zur Mitfinanzierung der dringend notwendigen Ausbildung zu verpflichten?
4) Ist der Bundesrat bereit, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, wenn bis 2022 nicht mind. 18 Kantone die Vereinbarung ratifiziert haben?