Die Corona-Krise stellt uns als Gesellschaft vor grossen Herausforderungen. Herausgefordert wird jeder einzelne Mensch aber auch die Wirtschaft, das Gesundheitswesen und die Politik. Und da es in einer Krise schwierig ist, vorauszuschauen, waren regelmässig Anpassungen des Covid-19-Gesetzes, welches 2020 verabschiedet worden ist, notwendig.
Die eidgenössischen Räte haben am 19. März 2021 nach einer intensiven Debatte diversen Anpassungen zugestimmt (87% Ja im Nationalrat, Einstimmigkeit im Ständerat). Damit wurde ein klarer, gesetzlicher Rahmen auf demokratische Weise geschaffen.
Gegen diese Aktualisierung wurde das Referendum ergriffen. Bei einem Nein, treten die Anpassungen des Gesetzes wegen seiner Dringlichkeit (gemäss Bundesverfassung) erst im März 2022 ausser Kraft.
Dennoch ist es zu begrüssen, dass nun breit diskutiert wird, ob wir als Bevölkerung die wirtschaftlichen Abfederungsmassnahmen, welche auf Basis der Aktualisierung des Covid-Gesetzes gesprochen wurden, möchten. So beispielsweise 90 Millionen für überregionale Publikumsanlässe, für die Ausweitung der finanziellen Unterstützung für Kultur(schaffende) 148 Millionen Franken und für die Kinderbetreuung 20 Millionen. Die Stimmbevölkerung äussert sich bei der Covid-Abstimmung vom 28. November aber auch zur Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigungen auf 24 Monate und finanzielle Unterstützungsleistungen für selbstständig Erwerbende, welche durch Corona einen Umsatzrückgang von 30% hatten.
Die Notwendigkeit der Anpassung und teilweise auch die Verlängerung der wirtschaftlichen Finanzhilfen liegen auf der Hand: Die Krise dauerte länger als erhofft und die wirtschaftlichen Hilfen erreichten nicht alle Bereiche ausreichend. Das nun zur Abstimmung stehende Covid-Gesetz hilft also unter anderem selbstständig Erwerbenden, Kurzarbeitsbetroffenen, Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung oder Kulturschaffenden besser durch diese Krise zu kommen. Diese Hilfen sind notwendig und vor allem auch vernünftig. Wir tragen damit die Folgen der Krise gemeinsam und solidarisch.
Doch nebst den rechtlichen Grundlagen für die wirtschaftlichen Hilfen enthält das Gesetz auch die Grundlagen für die Weiterentwicklung der Tests, die Förderung des Contact Tracing und ja, auch die Grundlage für das Covid-Zertifikat.
Das Covid-Zertifikat gibt uns nach 18 Monaten wieder einiges an Normalität zurück, ohne dass sich das Corona-Virus wieder unkontrolliert ausbreitet.
Es verhindert, dass die Spitäler und dessen Fachpersonen überlastet werden und dabei hunderte Todesfälle und tausende Long-Covid-Erkrankte in Kauf genommen werden müssen. Und ja, wir können trotz einer zu geringen Impfquote und einer angespannten Lage in den Spitälern wieder Freiheiten und Normalität geniessen – und dies geschützt. Desweiteren vereinfacht das Zertifikat auch das Reisen, da die europäische Union (EU) das Zertifikat anerkennt.
Ich bin überzeugt, dass die Aktualisierung des Covid-19-Gesetzes absolut vernünftig war und die Schaffung der rechtlichen Grundlage für das Covid-Zertifikat für eine Übergangsphase uns allen einen Mehrwert mit weniger Einschränkungen und trotzdem mehr Schutz bringt.
Ich sage deshalb klar und aus Vernunft JA zum Covid-19-Gesetz am 28. November. Ich erwarte aber von uns als Gesellschaft, dass wir gemeinsam und baldmöglichst in den normalen Alltag zurückfinden. Dafür brauchen wir mehr Menschen, welche bereit sind (und können), sich impfen zu lassen und damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Covid-Pandemie leisten.