Care Leaver:innen – auch politisch muss es vorwärts gehen!

Careleaver:innen sind junge Erwachsene, welche teilweise oder die ganze Kindheit in Heimen, Wohngruppen, Institutionen oder Pflegefamilien («Care») aufgewachsen sind. Mit der Volljährigkeit müssen sie diese Systeme verlassen («Leaving»). Doch der Staat hat bislang zu wenig getan für diese junge Menschen. Es gibt zahlreiche Lücken. Diese Lücken sollen nun geschlossen werden. Gemeinsam mit dem Netzwerk Care Leavers Schweiz haben wir klare politische Forderungen entwickelt.

  1. Statistische Grundlagen fehlen, hier braucht es endlich verlässliche Zahlen. (siehe Interpellation unten)
  2. Lebenshaltungskosten bis Ende der Ausbildung müssen gewährleistet werden – ohne Sozialhilfe. (siehe Motion unten)
  3. Wohnverhältnisse müssen gesichert werden
  4. Careleaver:innen sollen gleiche Chancen in der Aus-und Weiterbildung haben. Dafür braucht es Änderungen im Stipendienwesen.
  5. Die Vertrauenspersonen sind zwar gesetzlich verankert (PAVO, Art. 1a), aber die Realität sieht anders aus. Das muss sich ändern.
  6. Betroffene sollen mitreden und mitentscheiden.
  7. Schlussendlich führt das dazu, dass es endlich einen Careleaver:innen Status braucht, welcher all diese Rechte gegenüber Behörden sichert.

Interpellation (Eingereicht in der Herbstsession 2021)
Care Leaver:innen sind gegenüber Gleichaltrigen, die in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen, im Übergang ins Erwachsenenleben vor zusätzliche Hürden gestellt. Diese Tatsache ist vor allem auf das zu frühe Ende der Jugendhilfeleistungen zurückzuführen und ist demnach strukturell bedingt. Daraus ergibt sich ein biographisches Risiko für Care Leaver:innen (Thomas Gabriel, 2015). Laut KOKES (Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz) wurden 6’391 Kinder per 31.12.2019 im Rahmen einer zivilrechtlich angeordneten Massnahme platziert. Die PACH-Studie (Seiterle Nicolette, 2018) veröffentlichte Hochrechnungen. So seien zwischen 2015–2017 jährlich insgesamt rund 18’000–19’000 Kinder ausserfamiliär untergebracht worden, davon 4’700–5’800 in Pflegefamilien und 12’000–14’200 in Heimpflege. Die SODK und KOKES empfehlen ganz klar das Datenmaterial zu verbessern (Empfehlungen der SODK und der KOKES zur ausserfamiliären Unterbringung, 2020). Eine solide Zahlenbasis zu einvernehmlichen, nicht angeordneten ausserfamiliären Unterbringungen – ebenso zusätzliche Indikatoren – fehlen. Genauso fehlt es an Informationen darüber, wie ihr Leben nach Vollendung des 18. Lebensjahres weitergeht. Dies erschwert zielgerichtete Unterstützungsangebote.

Die Interpellantin bittet den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist der Bundesrat bereit, eine statistische Erhebung einzurichten, bei welcher die ausserfamiliären Unterbringungen nach Grund (einvernehmlich, nach Art. 310 ZGB, etc.), Alter, Kanton, Dauer, Platzierungsform (Pflegefamilie, Institutionsart), Bildung/Ausbildung sowie Aftercare-Situation (Lebenssituation nach Austritt) erfasst. Falls nicht, bitte ich um eine Begründung.

2. Das EJPD betreibt seit längerem die Plattform Casadata.ch auf, bislang wurden jedoch dort keine vollständigen Daten veröffentlicht. Weshalb sind diese Daten nicht veröffentlicht? Ab wann kann mit einer vollständigen Veröffentlichung gerechnet werden?

Motion (eingereicht in der Herbstsession 2021)

Die Unterstützung von Kindern bis zur Beendigung der Erstausbildung ist rechtlich verankert (Art. 276, ZGB). Kinder haben die Möglichkeit deren Eltern rechtlich zu belangen, wenn diese ihrer Pflicht nicht nachkommen. Dies ist vor allem für Careleaver:innen ein Kraftakt, welcher für viele emotional oder logistisch (Eltern im Ausland) nicht möglich ist. Gerade für (ehemals) (fremd)platzierte Kinder ist dann oftmals ein Gang zur Sozialhilfe der einzige und letzte Ausweg. Dies hat einerseits zur Folge, dass sie diese Beiträge zurückbezahlen müssen. Oft entscheiden sich diese jungen Menschen dann dazu, eine Ausbildung zu absolvieren, bei welcher sie schnellstmöglich Geld verdienen, um von der Sozialhilfe loszukommen. Einige Careleaver:innen unterliegen damit in deren Ausbildung einer Benachteiligung, wobei die Situation je nach Gemeinde oder Kanton auch sehr unterschiedlich ist.

Die Motionär:innen bittet den Bundesrat um einen Bericht von möglichen Modellen, wie die Situation der Careleaver:innen in der Finanzierung des Lebensbedarfes während der Ausbildung und bis 25 Jahre verbessert werden kann. Hierfür sollen die vorhandenen good-practice Beispiele aus Kantonen und Gemeinden miteinbezogen werden.

Folgende Aspekte sollen zudem besonders berücksichtigt werden:

  • Eltern sollen grundsätzlich nicht von der Unterhaltspflicht ihrer Kinder entbunden werden.
  • Übernahme der gerichtlichen Einforderung des Unterhaltsbeitrages soll durch Behörden gewährleistet werden (z.B. analog Alimentenbevorschussung).
  • Modell entwickeln (inkl. Voraussetzungen), welches ermöglicht anstatt Sozialhilfegelder andere Unterstützungsleistungen (analog Kinderrente mit Rechtsanspruch) zu erhalten.

Begründung: Care Leaver:innen sind gegenüber Gleichaltrigen, die in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen, im Übergang ins Erwachsenenleben vor zusätzliche Hürden gestellt. Diese Tatsache ist vor allem auf das zu frühe Ende der Jugendhilfeleistungen zurückzuführen und ist demnach strukturell bedingt. Daraus ergibt sich ein biographisches Risiko für Care Leaver:innen (Thomas Gabriel, 2016, S.26). Um die strukturellen Hürden zu überwinden und gleiche Chancen in der Übergangsphase zu ermöglichen, sind strukturelle Anpassungen notwenig.