Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf für 6 Wochen für Lernende – ich schon

Mit meiner Motion verlangte ich im März 2021, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass alle Lernende bis zum 20. Altersjahr ein Anrecht auf sechs Wochen Ferien haben. Parallel dazu sollen Begleitmassnahmen für die KMUs erarbeitet werden.

Am 18. August 2021 legte der Bundesrat dar, weshalb er die Motion ablehnt. Kurz: Er sieht er keinen Handlungsbedarf. Die vorhandenen Möglichkeiten wie ohne Lohnabzüge Frei-und Stützkurse zu besuchen zu können, reichen ihm aus. Das ist Ansichtssache, meine Ansicht ist es nicht.

Wer aber zwischen den Zeilen liest, merkt, dass der BR das Argument der erhöhten Attraktivität durchaus anerkennt. Jedoch will er es weiterhin auf freiwilliger Basis belassen.

[…] Arbeitgeber, die ihr Lehrstellenangebot durch eine zusätzliche Ferienwoche attraktiver gestalten wollen, können dies weiterhin tun. Wie in der Motion erwähnt, tun dies bereits heute verschiedene Arbeitgeber. […]

Es gibt für mich absolut keinen Grund, dies nicht gesetzlich zu verankern. Das würde nämlich auch bedeuten, dass kleinere KMUs nicht im Wettbewerbsnachteil gegenüber grossen Arbeitgeber:innen stünden. Die grossen Arbeitsgeber:innen können sich diese sechs Wochen Ferien nämlich bereits heute und auf freiwilliger Basis leisten. Meine Motion sieht eine finanzielle Unterstützung für KMUs vor, was dieser ungleichen Situation entgegenkommen würde. Diese Abfederungsmassnahme erachtet der Bundesrat als schwerfällig und kompliziert. Ich erachte es als kompliziert, wenn uns künftig Fachkräfte fehlen.

Deshalb werde ich weiterhin für die Überweisung der Motion kämpfen.