An die Herren und Damen des
Regierungsrates Basel-Stadt:
Lieber Gesundheitsdirektor Engelberger, lieber Lukas
- Der Kanton übernimmt Mietkosten.
- Der Kanton übernimmt Ausfälle von privatwirtschaftlichen Unternehmungen.
- Der Kanton (und der Bund) verbietet im privaten Raum Treffen von mehr als fünf Personen.
- …
Nichts war und ist während der Corona-Krise, wie es vorher war. Der Kanton (und der Bund) hatte Aufgaben und Verantwortungen zu tragen, welche wir uns als Gesellschaft, als Politiker:innen, als Unternehmen und Einzelpersonen zuvor nie hätten vorstellen können.
Es war für mich auch klar, dass während dieser schwierigen Zeit der Zusatzaufwand der Gesundheitsinstitutionen finanziell rasch und unbürokratisch entgolten werden soll. Der Grosse Rat – vorbereitet durch seine Gesundheits-und Sozialkommission – hat deshalb noch im Januar 2021 dringlich 110 Millionen als gemeinwirtschaftliche Leistungen gesprochen. Einher mit dieser Gutsprache ging der Auftrag an den Regierungsrat, gemeinsam mit den Leistungserbringern ein Corona-Bonus-System für das Gesundheitsfachpersonal zu entwickeln (sowie eine Aufstellung zur Finanzierung desselben). Die Alternative wäre gewesen, bereits in der Kommissionsberatung konkrete Bedingungen in die Vorlage zu schreiben. Dies hätte aber eine massive Verzögerung des Geschäfts zur Folge gehabt, sowie die Gefahr mit sich gebracht, dass der Corona-Bonus «unfair» verteilt wird. Deshalb entschieden wir uns, das Geschäft wie von Ihnen vorgeschlagen zu genehmigen. Wir nahmen Sie beim Wort, uns einen Vorschlag zu präsentieren, wie dieser Corona-Bonus genau aussehen könnte. Doch nun verweigern Sie mit einer nicht nachvollziehbaren Argumentation die Umsetzung dieser Motion.
Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass der Kanton selbst nicht Arbeitgeberin im Gesundheitswesen ist. Diese Argumentation mag formaljuristisch zwar korrekt sein. Aber: Dass der Kanton Mieten und Ausfälle von Unternehmen begleicht, dass der Kanton Einschränkungen des privaten Lebens einschränkt usw.: All das ist in normalen Zeiten auch nicht Aufgabe des Kantons. Und trotzdem war und ist es richtig. Denn nur gemeinsam können wir die Pandemie besiegen. Erinnern Sie sich bitte an Ihre eigenen Worte. Gerne erinnere auch ich nochmals daran: Klatschen alleine reicht nicht.
Ich erwarte nun, dass der substanzielle Corona-Bonus – finanziert durch die Gesundheitsinstitutionen und den Kanton – ausbezahlt wird. Da Sie anscheinend nicht willens waren, einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten, erlaube ich mir, Ihnen einige Eckpunkte zu einer möglichen Umsetzung zu geben.
Grundsätzlich soll der Corona-Bonus eine Entschädigung in der Form eines 14. Monatslohns sein. Es ist jedoch möglich, diese Entschädigung zu deckeln (beispielsweise bei 7’000CHF) oder nur bis zu einer gewissen Gehaltsstufe auszubezahlen (v.a. wenn man bedenkt, dass doch tatsächlich Löhne von über einer Million Franken ausbezahlt werden, während andere nicht einmal auf 4’000 Franken pro Monat kommen). Auch wäre es für mich durchaus denkbar, dass es weitere Abstufungen gibt. Diese müssten sich jedoch an objektiven Kriterien orientieren, beispielsweise an Folgenden:
- Engagement/Belastung (beispielsweise gemessen an der Anzahl Überstunden, am fehlenden Ferienbezug, an der Belegung der Station, an der Anzahl Springer:innen-Einsätze, am Personalverleih etc.)
- Höhe des Grundlohns
- Anstellungsgrad
- Betroffenheit der jeweiligen Gesundheitsinstitution (beispielsweise Kohorten-Spital oder nicht)
Langfristig haben Sie mit Ihrem Handeln gezeigt, dass wir mehr gesetzliche Grundlagen benötigen. Deshalb braucht es beispielsweise eine GAV-Pflicht für alle Listenspitäler, welche über die OKP abrechnen. Und deshalb braucht es auch nicht nur den guten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative, sondern die Initiative selbst.
Freundliche Grüsse
Sarah Wyss, Nationalrätin und ehemalige Präsidentin der Gesundheits-und Sozialkommission