Im Kanton Basel-Stadt wurde ein Fall einer angeblichen missbräuchlichen Rechnungsstellung im ambulanten OKP-Bereich publik (Baz vom 19.5.2021). Und auch monieren Organisationen seit Jahren, dass die Rechnungen nicht verständlich/leserlich seien.
Zwar sind die rechtlichen Grundlagen eigentlich klar. Nach Art. 42 Abs. 3 KVG hat der Leistungserbringer dem Schuldner eine detaillierte und verständliche Rechnung zuzustellen. Die Lesbarkeit der Codierung ist für Patient:innen jedoch oftmals schwierig, einige Krankenkassen bieten dafür Hilfestellungen (u.a. durch Apps). Welche Behandlung tatsächlich vollzogen wurde, weiss oftmals nur der/die Betroffene. In meiner Anfrage bestätigt der Bundesrat, dass Verbesserungsbedarf in der Verständlichkeit besteht. Der Bundesrat sagt: «Wie der Endbetrag der Rechnung zustande kommt, ist für die Patientinnen und Patienten ohne Unterstützung schwierig nachzuvollziehen.» Im Rahmen des Kostendämpfungsmassnahmepaket 1 könne die Verordnung weitere Konkretisierungen vornehmen, so die Landesregierung.
Ob es jedoch systematisch zu falschen Rechnungsstellungen kommt, beantwortet der Bundesrat nicht. Es ist deshalb falsch, aufgrund von Einzelfällen von einem systematischen Problem auszugehen oder gleich alle Ärzt:innen unter Generalverdacht zu stellen!
Transparenz, Verständlichkeit und Leserlichkeit schadet jedoch niemandem. Es ermöglicht eine Verbesserung der Verständlichkeit der getätigten Leistungen, fördert das Vertrauen und bietet eine gewisse Kontrolle (4-Augenprinzip). Dies auch im Sinne eines Schrittes hin zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz.
Ich erwarte nun vom Bundesrat, dass er gemeinsam mit den Vertretungen der Leistungserbringer:innen dem Gesetzesauftrag nachkommt und sich der Thematik annimmt. Denn sind wir uns bewusst: Die Gesundheitsversorgung ist wichtig. Die Leistungserbringer:innen leisten Grossartiges. Die Finanzierung im OKP-Bereich ist jedoch kein «freier Markt» – es sind unsere Gelder und wir müssen verstehen können, was getan wurde. Dies ganz im Sinne eines bedarfsorientierten, qualitativ hochstehenden Gesundheitswesens.
Hier geht es zum Vorstoss inkl. Antwort des Bundesrates
Hier geht es zum BaZ-Artikel vom 10. Juni 2021