Für Lernende beim Kanton Basel-Stadt gibt es neu Flexy-Tage. Dies ist auf meinen Anzug für 6 Wochen Ferien für Lernende beim Kanton zurück zu führen. Nun soll es einen Schritt weitergehen. Und 6 Wochen Ferien sollen im OR rechtlich verankert werden. Aus diesem Grund reiche ich anfangs Mai 2021 eine Motion dazu ein. Diese verlangt:
„Die gesetzlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass alle Lernende bis zum 20. Altersjahr Anrecht auf 6 Wochen Ferien erhalten (unter anderem OR Art 329a, sowie Art. 345a). Zudem wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament mögliche Begleitmassnahmen vorzuschlagen, um die KMU bei der Umsetzung dieser Änderung finanziell zu unterstützen (beispielswiese durch eine gewisse Mitfinanzierung dieser zusätzlichen Ferienwoche). „
Die dazugehörende Begründung ist folgende:
Das duale Berufsbildungssystem ist ein wichtiger Pfeiler der Ausbildung in der Schweiz. Seit Jahren wird die Durchlässigkeit gefördert und die Attraktivität soll – nicht zuletzt auch, um den Fachkräftemangel zu verhindern –gesteigert werden. Diese Bemühungen sind begrüssenswert. Denn der Übergang von der obligatorischen Schulzeit in die Berufsbildung bringt viele Änderungen mit sich. Einerseits ändert sich die Belastung der Lernenden im Lehrbetrieb und der Berufsfachschule, gleichzeitig werden 13 Ferienwochen in der obligatorischen Schulzeit auf fünf Wochen reduziert. Doch für Lernende ist der Arbeitstag mit dem Ausstempeln nicht fertig. Das Lernen für Prüfungen beschäftigt sie auch in ihrer Freizeit, insbesondere wenn sie auch noch zusätzlich die Berufsmatura anstreben, wie es ja aktuell im Rahmen der Strategie auch gefördert werden soll.
Wie aus einer Interpellationsantwort (18.3887) hervorgeht, war der Bundesrat vor 3 Jahren noch nicht bereit, die Attraktivität durch Jokertage zu steigern.
Seither ist einiges passiert. So führten zahlreiche grössere Firmen wie Bell Schweiz AG, Post, Coop, Migros oder Bell 6 Wochen Ferien für ihre Lernende ein. Auch der Kanton Basel-Stadt wird ab Sommer 2021 so genannte «FlexTage» bei kantonalen Lernenden ermöglichen. Dies nicht zuletzt, da laut der Umfrage bei Lernenden die zusätzliche Woche zu 40% für die Bewältigung von Lern-/Prüfungsstoff im Rahmen der beruflichen Grundbildung, 30% für Angebote zur individuellen Entwicklung und 30% für Freizeit/Erholung genutzt werden würde. Eine zusätzliche Woche Ferien für Lernende wäre also nicht nur eine Attraktivitätssteigerung, sondern würde auch zur Verbesserung der Qualität und Durchlässigkeit der Berufslehren beitragen.
Das OR schreibt nur das absolute Minimum vor. Mit der geforderten Änderung der gesetzlichen Vorgabe soll das Minimum von 5 auf 6 Wochen erhöht werden. Damit sollen die Ferien für Lernende schweizweit einheitlich geregelt werden und einen Beitrag zur Attraktivität der Berufslehre leisten. Der Bund soll zudem Begleitmassnahmen definieren, um diese zusätzliche Woche Ferien ggf. mitzufinanzieren und die KMU zu entlasten.