Der Grosse Rat hat heute meine Motion betreffend rechtliche Verankerung der Betreuung mit 54 Stimmen relativ knapp überwiesen.
Im Gegensatz zur Pflege ist die Betreuung im Alter bis jetzt nicht gesetzlich geregelt. Zum grössten Teil übernehmen Angehörige, Freundinnen, Nachbarinnen und Freiwillige die Betreuung von älteren Menschen (zum allergrössten Teil ist dies immer noch Frauensache). Dabei handelt es sich meistens um Alltagstätigkeiten wie Einkaufen, Putzen, Kochen, Fahrdienste und ähnliches.
Mehr als die Hälfte der 65+-Jährigen nimmt Hilfe durch Angehörige oder Spitex-Dienste in Anspruch, denn die professionelle Hilfe ist kein Ersatz für informelle Hilfe. 63% der Personen, die Spitex-Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten zusätzlich noch informelle Hilfe. Frauen beziehen Spitex-Leistungen häufiger als Männer (Höpflinger, 2017).
Ältere Menschen leisten grosse unentgeltliche Hilfestellungen in ihrem Umfeld, sie sind nicht nur als HilfeempfängerInnen zu betrachten. Die erhaltene Hilfe übersteigt erst ab dem 85. Altersjahr die leistende Hilfe. So lange wie möglich wollen viele ältere Menschen Hilfe nicht ohne Gegenleistung in Anspruch nehmen. Dennoch sind für hochbetagte Menschen reduzierte Energiereserven und eine erhöhte Vulnerabilität zentrale Lebensthemen. (Auszug aus dem Positionspapier der SP Basel-Stadt «in Würde altern»
Der heutige Entscheid im Grossen Rat ist ein Meilenstein und ein weiteres Puzzlesteinchen in der Versorgung. Denn wie die medizinische und pflegerische Versorgung sowie hauswirtschaftliche Dienstleistungen ist die Betreuung – gerade auch im Bereich der Altersversorgung – von essentieller Bedeutung. In Altersheimen und in der ambulanten Versorgung fehlt die Abgeltung von Betreuungsleistungen. Dies wird mit der zunehmenden subjektorientierten Finanzierungsmechanismen zu einem Problem. Heute wurde die erste wichtige Grundlage geschaffen um dieses Problem zu beseitigen.