Politik ist die Gestaltung der Zukunft! Mit diesem Grundsatz politisiere ich seit über 12 Jahren, und seit 8 Jahren im Grossen Rat. Mit den kommenden fünf kurzen Artikel möchte ich aufzeigen, welche Grundsätze meine politische Arbeit prägen.
Grundsatz 1: An Themen dranbleiben
Grundsatz 2: Dossierfeste Sachpolitik betreiben
Grundsatz 3: Auf aktuelle Entwicklungen schnell und nachhaltig reagieren
Grundsatz 4: Meinung haben, Haltung zeigen und Kompromisse suchen
Grundsatz 5: Engagement, Freude und Energielevel behalten
Heute zum Grundsatz 4: Grundsatz 4: Meinung haben, Haltung zeigen und Kompromisse suche
Ohne Meinung und Haltung ist eine stringente parlamentarische Politik unmöglich – es sei dann man/frau möchte Windfahnenpolitik betreiben. Doch dies ist weder wofür ich gewählt wurde noch hinter dem ich je stehen könnte.
Die Situation analysieren, einschätzen, Abklärungen treffen. Danach mit Kenntnissen und Ansichten in eine politische Diskussion rein gehen, die anderen Meinungen anhören, auf andere Argumente eingehen – und schlussendlich versuchen sich zu finden. So entstehen tragfähige parlamentarische Lösungen. Und immer wieder kommt es vor, dass die politischen Differenzen unüberbrückbar sind. Und das ist auch gut so.
Nehmen wir das Beispiel der Spitalfusion: Ich vertrete ganz klar die Meinung, dass die Gesundheit ein service public ist, eine weitere Privatisierung schadet einer bezahlbaren und qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung. Dies weil das finanzielle Anreizsystem falsch ist: Krankheit – nicht Gesundheit lohnt sich. Die Spitalfusion musste auch unter dieser Grundhaltung angeschaut und beurteilt werden. Ich war (und bin bis heute) klar der Ansicht, dass grundsätzlich ein Zusammengehen mit dem KSBL sinnvoll sein kann – sofern die Rahmenbedingungen stimmen und eine solide Planung vorliegt.
Es folgte 2018 eine intensive Diskussion in der Gesundheits-und Sozialkommission. Ein Monstergeschäft dieser Legislatur. Gesundheitspolitische, staatspolitische und finanzpolitische Argumente wurden debattiert. Es gab Differenzen in der Beurteilung der Vor-und Nachteile der vorliegenden Spitalfusion. Eine Änderung des Staatsvertrages zur Spitalfusion selbst war aufgrund der Form dieses Geschäftes nicht möglich. Wir versuchten den kleinen vorhandenen Handlungsspielraum zu nutzen und erarbeiteten als Kommission ein Spezialgesetz. Doch der Handlungsspielraum hat nicht gereicht um die Nachteile (aus meiner Sicht) zu eliminieren. So entschied jedes Kommissionsmitglied schlussendlich selbst, ob die Vorteile oder die Nachteile überwiegen. Und der Entscheid oblag dann dem Volk. Dieses lehnte in Basel-Stadt 2019 die Spitalfusion in der damaligen Form ab. Durch die konstruktive kommissionsinterne Arbeit aus denen sich auch die gesundheitspolitischen Gemeinsamkeiten herauskristallisierten, bin ich jedoch überzeugt, dass sich ein zweiter Versuch einer Spitalfusion lohnt und auch mehrheitsfähig sein könnte – wenn auf die Kritikpunkte der damaligen Vorlage eingegangen wird.