Lücken bei der jetzigen Vorlage zu Überbrückungsleistungen schliessen

Immer mehr ältere arbeitslose Menschen finden keine Stelle mehr, ihnen droht die Aussteuerung vor der Pensionierung. Ein unhaltbarer Zustand. Dies haben auch die eidgenössischen Räte so gesehen und sich auf eine Minimalvariante der Überbrückungsleistungen (ÜL) geeinigt. Doch diese Minimalvariante ist zu mager. Sie schliesst beispielsweise Personen, welche knapp vor dem 60. Altersjahr ausgesteuert werden würden gänzlich aus. Auch anteilsmässig haben diese Personen keine Möglichkeit in das System der ÜL zu gelangen. Aus diesem Grund soll nun der Kanton Basel-Stadt diese Lücke füllen. Dies fordere ich mit der Motion.

(Motionstext – Die Motion wird im September 2020 im Grossen Rat Basel-Stadt eingereicht. )

Mit der geplanten (derzeit ist ein Referendum hängig) nationalen Überbrückungsleistung (ÜL) einigten sich die eidgenössischen Räte auf eine Minimalvariante für eine bessere soziale Absicherung der immer zahlreicher werdenden älteren Arbeitslosen. Die „ÜL“ kann allerdings nur von Personen beantragt werden, die frühestens im Monat ihres 60. Geburtstags ausgesteuert werden. Jene Personen, welche nur einen Monat früher ausgesteuert wurden, haben keinerlei Anspruch auf diese neue Sozialleistung – auch wenn sie zuvor jahrzehntelang in die AHV eingezahlt haben und alle anderen, teils sehr strengen, Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Sie müssten daher weiterhin ihr gesamtes Erspartes aufbrauchen, würden danach meist temporär Sozialhilfe beziehen und wären schlussendlich jahrelang auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Das ist für die Betroffenen nicht nur würdelos, es kostet auch die Kantone unnötig viel Geld.

Der Kanton soll die Lücke (58 Jahre bis 60 Jahre) nun kantonal schliessen. Davon profitieren nicht nur ältere Arbeitsnehmende, sondern auch die Kantonsfinanzen. Denn mit einer solchen Vorlage soll Menschen, welche mit 58 ausgesteuert worden wären, ermöglicht werden, 2 Jahre via Kanton eine ÜL zu erhalten, bis sie Anrecht auf die Bundes-ÜL erhalten. Würde eine solche Übergangs-ÜL nicht eingeführt werden, müsste der Kanton auch ab 60 Jahren weiterhin Sozialhilfe bezahlen.

Die MotionärInnen fordern den Regierungsrat auf, dem Parlament innert eines Jahres eine Gesetzesvorlage vorzulegen, welche die nun bekannte «light-Variante» der eidgenössischen Räte ergänzt. Diese Ergänzung könnte sich an bestehenden Programmen im Kanton orientieren. Ziel muss sein, dass die Bundes-ÜL (ab 60 Jahren) älteren Langzeitarbeitslosen ab 58 Jahren zugänglich gemacht wird. Die Bedingungen für eine Aufnahme in ein solches kantonales Programm darf an eine minimale Wohnsitzdauer im Kanton Basel-Stadt (beispielsweise analog Mietzinszuschuss) gebunden sein.