Lehren aus dem Lockdown für die Gesundheitsversorgung

Mit der Verordnung des Bundesrates vom 16. März 2020 wurden elektive Eingriffe verboten/stark eingeschränkt – dies im Rahmen der Covid-19-Pandemie. Ob alle Eingriffe/Behandlungen nachgeholt werden (müssen) müssen ist momentan unklar. Dies wird aus der Diskussion rund um die Finanzierung (Ertragsausfälle) offensichtlich. Spitäler beklagen millionenschwere Ertragsausfälle. Jene Ertragsausfälle, welche die mittel-bis langfristigen Stabilität der Grundversorgungsspitäler im OKP-Bereich gefährden, müssen durch den Bund (Ja, Herr Berset, da die Verordnung vom Bund kam!) kompensiert werden. Damit selbstverständlich nicht alle Ertragsausfälle aller Spitäler! Genau dies forderten wir als Gesundheits-und Sozialkommission (GSK) mit einer Standesinitiative. Es ist mir völlig bewusst, dass es nicht einfach sein wird, diesen Betrag zu eruieren.

Doch Staatsgelder alleine in ein System zu geben, dessen Finanzierungssystem zu geben, reicht nicht. Diese Krise – respektive die Verordnung – soll genutzt werden das System zu verbessern und den Bedarf im Gesundheitswesen zu untersuchen. Wir haben nun die Möglichkeit die Über-und Unterversorgung zu analysieren. Denn momentan ist es unklar, welche Behandlungen nachgeholt werden. Und falls sie nicht nachgeholt werden, aus welchen Gründen? Ketzerisch könnte die Frage gestellt werden, ob es medizinisch nicht notwendige Eingriffe gibt.
Deshalb fordere ich vom Regierungsrat eine vollumfängliche Studie in Auftrag zu geben um genau dies herauszufinden. Die Studie soll unter anderem folgende Punkte, medizinisch untersuchen:

  • Welche Eingriffe/Behandlungen wurden nachgeholt? Gab es dadurch andere/mehr/weniger Komplikationen?
  • Welche Eingriffe/Behandlungen wurden nicht nachgeholt? In welchen Bereichen?
  • Sind dadurch Folgeerkrankungen entstanden?
  • Weshalb wurden diese nicht nachgeholt? (medizinisch nicht mehr nötig, nicht mehr gewollt seitens PatientIn, ect.)

Die Studie soll damit eine wissenschaftliche Grundlage für die Planung werden. Die Verordnung – so schwerwiegend sie für einige PatientInnen war – ist einmalig und soll genutzt werden die Versorgung in der Region zu verbessern und die Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen.
Hier geht es zu meiner Interpellation, welche am 6. September eingereicht wurde.