Schleichende Privatisierung

Im Jahr 2018 wurde in der UPKE bekannt, dass der Hausdienst an die ISS ausgelagert werden soll. Das hat beim Personal zu grossem Unmut geführt. Unstrittig aber war, dass Voraussetzung dafür eine Zustimmung gemäss OeSpG §4 Abs 3 durch den RR ist. Ob dieses Geschäft je im RR traktandiert war, ist unklar, sicher aber ist, dass der Verwaltungsrat der UPK die Personalkommission im April 2018 informiert hat, dass der Hausdienst nicht ausgelagert wird. Im November 2019 war dieser Entscheid anscheinend überholt und eine Auslagerung in einer neuen Variante – verbunden mit natürlichem Weggang und ohne Kündigungen– des Hausdienstes ist angedacht. Ich bin sehr besorgt über diese Entwicklung und habe aus diesem Grund heute eine Interpellation eingereicht.

Der Hausdienst übernimmt eine wichtige Rolle im Betrieb. Er wirkt vertrauensbildend gegenüber den PatientInnen. Eine Auslagerung des Hausdienstes bedeutet deshalb für die Interpellantin eine Verschlechterung des Angebotes in der UPKE.

Laut ÖSpG §4 Abs 3 muss der Regierungsrat einer Auslagerung an ein privates Unternehmen zustimmen. Und eine Abgabe der Aufgabe des Hausdienstes ist aus Sicht der Interpellantin eine Auslagerung und nicht einfach nur ein Auftrag, welcher extern (einmalig) gegeben wird.

Weiter steht dieser angebliche Entscheid der Motion Wyss betreffend Wiedereingliederung des Reinigungspersonals quer.

Ich erwarte vom Regierungsrat, dass es zu KEINER Auslagerung in der UPKE kommt!