Endlich nimmt der Kanton seinen Auftrag ernsthaft wahr und stellt eine Planung der Gesundheitsversorgung vor, die das bürgerlich geführte Gesundheitsdepartement heute vorstellte. Während das Bundesgesetz uns diese Kompetenz gewährt, übernahm Basel-Stadt bis dato viel zu wenig oder teilweise gar nichts. Und das obwohl die Planung einer bedarfsgerechten Versorgung uns wohl geholfen hätte, Millionen zu sparen und damit die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler zu entlasten. Mein Vorstoss, mit dem ich eine bedarfsgerechte Planung bereits 2015 gefordert hatte, wurde vom Regierungsrat nicht zur Umsetzung empfohlen und scheiterte im Grossen Rat. https://sarahwyss.ch/bedarfbezogenes-gesundheitswesen-ist-notwendig/ Dennoch – endlich geht es vorwärts. Und dies auch mit dem Kanton Baselland, was sehr sinnvoll und zielführend ist.
Der Versorgungsbericht zeigt, was wir bereits seit Jahren monieren: Es gibt Handlungsbedarf. Der Kanton muss die Überversorgung, Unter- sowie Fehlversorgung stoppen, wo diese bestehen. Dafür kann er das Instrument der Spitalliste nutzen. Wenn es zum Beispiel im Bericht zur Akutsomatik heisst, diese sei angebotsinduziert, dann heisst das nichts anderes, als das sich die Anbieter von Gesundheitsleistungen selbst ihre Nachfrage schaffen. Und die somit von ihnen verursachten Kosten tragen natürlich alle Prämienzahlenden. Das Beispiel zeigt klar: Der Kanton muss seine Steuerungsrolle endlich wahrnehmen!
Ebenfalls zeigte das Gesundheitsdepartement heute, wie weitere Bereiche wie die Rehabilitation und Psychiatrie in einem zweiten Schritt angegangen werden sollen. Der ambulante Bereich muss dringend auch mitberücksichtigt werden in den Überlegungen. Und seit der Änderung des Gesundheitsgesetzes vom 10. Februar ist dies auch möglich (naja, gewisse nationale Beschränkungen müssen auch noch aufgehoben werden).
Die Menschen in Basel Stadt erwarten hohe Qualität, bezahlbare Prämien und Zugang für alle im Gesundheitswesen. Darum ist heute ein guter Tag – aber leider kommt er viel zu spät.