Am 10. April 2019 wurde mein Anzug für ein Dolmetscherwesen in der Gesundheitsversorgung – mit Wehr der SVP und FDP – dennoch deutlich überwiesen.
Die Verfassung und auch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) garantieren den Zugang zur medizinischen Versorgung in der Schweiz und schützen die Patient/innen. Auch auf kantonaler Ebene (beispielsweise im Gesundheitsgesetz (GesG), §15, Abs. 2) sollten die Rechte der Patient/innen geschützt sein. Die Realität ist aber eine andere: Sprachbarrieren erschweren den Zugang zur medizinischen Versorgung massiv.
Im Anzug verlangte ich Lösungen gegen die Fehlinformation durch Angehörige zu finden und den Dolmetscherdienst in Listenspitäler besser zu regeln. Dabei soll eine Kooperation von bestehenden Akteuren gesucht werden, Doppelspurigkeiten sollen vermieden werden – aber die Gesundheitsversorgung darf kein Luxusgut sein!
Der Anzug finden Sie hier: http://www.grosserrat.bs.ch/de/geschaefte-dokumente/datenbank?such_kategorie=1&content_detail=200109526