Die gefährliche Motion Werthemann zur Steuersenkung muss versenkt werden

Heute werden die Sparmassnahmen beim Personal diskutiert, gleichzeitig werden wir über eine Steuersenkung sprechen. Hier mein Votum, weshalb ich diese Motion vehement bekämpfen werde:

http://www.grosserrat.bs.ch/de/geschaefte-dokumente/datenbank?such_kategorie=1&content_detail=200107693

 

Mir sind drei Punkte wichtig, die ich hier nochmals klar darlegen möchte.

  1. Ich finde es absolut falsch in unsicheren Finanzaussichten – mit der USR III – Steuern senken zu wollen. Hier ist zumindest Abwarten angesagt. Wie Sie ja noch wissen, verursacht uns das letzte USR II Paket über 60 Millionen Franken wiederkehrende Mindereinnahmen.
  2. Es ist schlicht falsch zu behaupten, dass Basel-Stadt im interkantonalen Vergleich nicht wettbewerbsfähig sei.

Ich habe mir die Mühe gemacht, die Steuerbelastung für zwei unterschiedliche mittelständische Bevölkerungsgruppen auszurechnen, um Ihnen zu zeigen, dass die Behauptung, dass wir im interkantonalen Vergleich steuertechnisch nicht wettbewerbsfähig sind, falsch ist.

Ein Ehepaar, beide arbeiten, verdient je 125‘000CHF, das entspricht einem Monatslohn von etwa 10‘500 Franken. Ich glaube, wir sind uns einig, wenn dieses Ehepaar zum Mittelstand gehört. Für die einen vielleicht den unteren, für andere eher den oberen oder mittleren Mittelstand. Diese Familie hat ein steuerbares Einkommen von 217‘375 und ihre Steuern werden unter dem Tarif B (bis 400‘000 CHF steuerbarem Einkommen mit Steuersatz von 22,25%) besteuert. Diese Familie bezahlt etwa 1‘500 Franken weniger Steuern in Basel-Stadt als in Liestal. Bei einer Gemeinde mit einem niedrigeren Steuerfuss entspricht es etwa gleich hohen Steuern.

Ein anderes Beispiel, denn nicht alle haben ja Kinder. Eine alleinstehende Person verdient 250‘000CHF, für mich zwar nicht mehr der Mittelstand, aber für einige hier drinnen wohl schon. Mit der Annahme, dass dieser Herr ein kleines Wohneigentum hat und in die dritte Säule einbezahlt, kommt er mit den Steuerabzügen auf ein steuerbares Einkommen von 202‘000CHF. 2‘000CHF werden somit – berechnet mit Tarif A – mit 26% besteuert. Bei den restlichen 200‘000 wird der Prozentsatz von 22,25% angewendet. Der Herr bezahlt rund 10‘000 Franken weniger Steuern als in Baselland, Gemeinde Liestal.

Somit ist gezeigt, auch wenn ich nicht viel von Steuerwettbewerbe halten, da diese nur Dumping befördern: Basel-Stadt ist steuertechnisch wettbewerbsfähig, und sogar günstiger als umliegende Kantone.

 

  1. Es ist falsch, den Mittelstand durch Steuersenkungen entlastet zu wollen, und gleichzeitig Sparpakete zu schnüren, die teilweise einen Leistungsabbau für die Bevölkerung bedeuten.

In einem Wahljahr muss man sich etwas überlegen. Aber JA sagen zu Leistungsabbau, Steuern zu senken im Wissen um die Unsicherheit der Unternehmenssteuerreform III, ist schlicht unverantwortlich.

Diese Steuersenkung würde meines Erachtens auch teilweise die falschen treffen. Denn alle Steuerzahlende – unabhängig, ob jemand eine halbe Million verdient oder mehr, bezahlen bis 200‘000CHF, respektive ein Ehepaar bis 400‘000 den Steuersatz von 22,25%. Dies bedeutet eine Steuereinsparung bei einer Senkung von 1% eine Steuereinsparung von 2‘000CHF für alle, die mehr als 200‘000CHF, resp. 4000‘000CHF steuerbares Einkommen haben. Und diese Personen bezahlen im interkantonalen und internationalen Vergleich eh schon tiefe Steuern. Das darf und soll nicht unser Ziel sein ihre Steuern zu senken!

Meine Damen und Herren, ich bin gerne bereit über Steuersenkungen im Einkommensbereich bis 200’000CHF zu diskutieren, dies aber unter mindestens vier Vorbedingungen:

  1. Die Steuern für die sehr hohen Löhne dürfen nicht gesenkt werden. Wenn eine Steuersenkung für Einkommen bis 200‘000CHF vorgenommen werden, müssen zumindest die Prozentsätze oberhalb von 200‘000, resp. 400‘000 CHF angehoben werden. Eine Variante wäre die Topverdienersteuer. http://bs.juso.ch/argumentarium/
  2. Wir müssen mehr Klarheit betreffend die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III haben.
  3. Wir dürfen keinen Leistungsabbau betreiben und gleichzeitig unkompensierte Steuersenkungen vornehmen.
  4. Wir müssen eine solche Finanzpolitik betreiben, die es uns erlaubt Investitionen zu tätigen, laufende Ausgaben zu bezahlen und die Schulden langfristig abzubauen.