Grosser Rat sagt NEIN zur Reduktion der Mehrwertabgabe

Mein Votum zur Motion Jenny und Konsorten betreffend Reduktion Mehrwertabgabefonds auf das bundesrechtlich zulässige Minimum, Grosser Rat vom 17.12.2015 . Der Vorstoss wurde glücklicherweise knapp nicht überwiesen.

Motion_Jenny

 

Ich bin schon einigermassen erstaunt über all diese Voten. Wie Sie nämlich der Anzugsbeantwortung von Engelberger entnehmen könnten, ist das BVD daran den Zweck der Mehrwertabgabe zu erweitern. Diese Vorlage soll auch bald in die öffentliche Vernehmlassung kommen.
Die Mehrwertabgabe nun auf das bundesrechtliche Minimum herabzusetzen, von 50% auf 20% ist aus verschiedenen Gründen unklug und auch gefährlich. Zu den Gegenargumenten möchte ich sagen:

– Es ist eine Fantasie zu glauben, dass alle Kantone auf das gesetzliche Minimum von 20% gehen werden. Mit unseren 50%, mit denen wir sehr gut gefahren sind, werden wir kaum alleine sein.

– Aber auch ohne interkantonaler Vergleich und Dumping-Argumenten: Die Mehrwertabgabe basiert auf einer Umzonung. Der Boden erhält – ohne Aufwand für den Bauherr, respektive Besitzer mehr Wert. Deshalb ist es gerechtfertigt zumindest 50% dieses Mehrwerts abzuschöpfen.

– Zum Schluss zu den 55 Millionen, welche 2014 in diesem Fonds waren: Wie bereits zu beginn erwähnt, soll der Zweck erweitert – respektive flexibilisiert werden. Anzüge, die genau dies verlangen wurden im Übrigen von Unterzeichnenden der Motion Jenny auch unterzeichnet. Dieter Werthemann, Oswald Inglin, Patricia von Falkenstein, Helen Schau, Remo Galacchi, Oskar Herzig um nur einige davon namentlich  zu nennen.
Deshalb: Liebe Kolleginnen und Kollegen, lehnen Sie diese Motion bitte ab. Falls Sie dennoch mit einer Senkung liebäugeln, lehnen Sie die Motion zumindest zum heutigen Zeitpunkt ab und schauen Sie die bald veröffentlichte Vorlage betreffend Zweckerweiterung zuerst an.
Die SP lehnt diese Motion selbstverständlich an und spricht sich grundsätzlich für die Zweckausweitung aus. Besten Dank.